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Darf ich auf dem Sitzplatz einen Baum pflanzen?

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  Do, 09.04.2015

«Wir haben eine Eigentumswohnung im Parterre mit Sitzplatz. Können wir dort einen Baum pflanzen, obwohl unsere Nachbarn dagegen sind?»

Ohne Zustimmung der Stockwerkeigentümergemeinschaft oder eine entsprechende reglementarische Norm ist das Pflanzen eines Baumes verboten. Stockwerkeigentümer, die den Wunsch haben, einen schattenspendenden oder sichtschutzgewährenden Baum auf ihrem Sitzplatz zu pflanzen, sind also gut beraten, sich vorab im Reglement zu informieren, ob ein solches Vorhaben erlaubt ist, oder ob sie die Zustimmung der Stockwerkeigentümerversammlung brauchen.

Der Grund dafür ist folgender : Das zu Stockwerkeigentum aufgeteilte Grundstück samt Haus und all seinen Bestandteilen gehört als Ganzes allen Miteigentümerinnen und Miteigentümern gemeinsam. Mit dem Miteigentumsanteil ist aber ein Sonderrecht verbunden, bestimmte Gebäudeteile – insbesondere die eigene Wohnung – ausschliesslich zu benutzen und innen auszubauen. Sonderrechte für Aussenräume gibt es hingegen nicht, diese bleiben gemeinschaftliche Teile. An diesen können nur sogenannte Sondernutzungsrechte begründet werden. Wird einer Partei ein Sondernutzungsrecht an einem Sitzplatz erteilt, heisst das, dass die Stockwerkeigentümergemeinschaft auf die Nutzung dieses gemeinschaftlichen Teils verzichtet und ein einzelner Stockwerkeigentümer eine exklusive Nutzungsberechtigung erhält. Ein solches Sondernutzungsrecht ist im Reglement verankert oder wird durch die Stockwerkeigentümergemeinschaft beschlossen. Was genau erlaubt ist, hängt von der konkreten Ausformulierung des Sondernutzungsrechts ab. Unzulässig sind aber in jedem Fall Eingriffe in die Substanz oder in die äussere Erscheinung.

Die Autorin

Eliane Ganz© zvg/mad

Eliane E. Ganz
LL.M., Rechtsanwältin und nebenamtliche Handelsrichterin im Bereich Miete,
Kämpfen Rechtsanwälte, Zürich

Aus «casanostra» 130

casanostra 130 - April 2015

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