«Ich möchte meine Liegenschaft teilsanieren. Muss ich dafür eine extra Versicherung abschliessen?»
Bei Bauarbeiten sind durch die Bauherrschaft die entsprechenden Versicherungen abzuschliessen. Bauherr*in ist in der Regel die Eigentümer*in.
Bauzeitversicherung
Die Arbeiten müssen der kantonalen Gebäudeversicherung gemeldet werden, um bei einem Schadenfall – wie einem Brand – während der Arbeiten den steigenden Wert mitversichert zu haben. An dieser Stelle sind Feuer – und Elementarschäden versichert.
Bauherrenhaftpflichtversicherung
Zusätzlich empfiehlt sich der Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung. Damit sind Sie bei Ansprüchen von Dritten geschützt, welche aufgrund eines Personen- oder Sachschadens durch Arbeiten Forderungen an Sie stellen. Beispiel: Durch die Arbeiten entstehen Schäden am Nachbarhaus, für welche Sie aufkommen müssen.
Bauwesenversicherung
Diese Deckung ist mit einer Kaskodeckung eines Fahrzeuges zu vergleichen. Entstehen während der Arbeiten Schäden am Neubau oder dem bestehenden Gebäude, werden die Kosten dafür durch die Versicherung getragen. Beispiel: Bei Bohrarbeiten wird eine Wasserleitung beschädigt. Das austretende Wasser beschädigt das bestehende Gebäude. Wo keine kantonale Gebäudeversicherung zuständig ist, werden die Risiken Feuer- und Elementarschäden durch diese Versicherung übernommen.



