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Bauland verpflichtet

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  Mi, 16.02.2022

«Ich möchte eine Nachbarparzelle in der Bauzone kaufen, damit mir nicht plötzlich die Aussicht verbaut wird. Kann mich die Gemeinde verpflichten, diese Parzelle zu überbauen?»

Ja. In den meisten Kantonen kann die Baubehörde die Grundeigentümer*innen unter Umständen zur Überbauung einer Baulandparzelle verpflichten.

Aus «casanostra» 164

Der Autor

Bild Thomas Gysi Zvg

Thomas Gysi
Rosat Rechtsanwälte

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