«Ich möchte eine Nachbarparzelle in der Bauzone kaufen, damit mir nicht plötzlich die Aussicht verbaut wird. Kann mich die Gemeinde verpflichten, diese Parzelle zu überbauen?»
Der Bauzone zugewiesenes Land, das nicht bebaut wird, steigert den Druck auf umliegende, nicht eingezonte Flächen und fördert die Zersiedelung. Durch Baulandhortung können Gemeinden trotz genügend Bauland zu wenig überbaubares Land zur Verfügung haben. Seit der Revision des Raumplanungsgesetzes haben die meisten Kantone die Möglichkeit einer behördlich angeordneten Bauverpflichtung.
So kennt der Kanton Bern heute folgende Instrumente zur Baulandmobilisierung:
Ein Kauf von Bauland in der Absicht, dieses nicht zu überbauen, widerspricht dem Gedanken des Raumplanungsgesetzes. Eine frühzeitige Abklärung durch Fachleute zur Vermeidung unliebsamer – und teurer – Überraschungen ist ratsam.


