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Ausweisung von Parkplatzmieter*innen

   

  Di., 27.04.2021

Hilfe, mein Mieter benutzt auch nach Beendigung des Mietverhältnisses den Einstellplatz weiterhin. Darf ich seinen Wagen abschleppen lassen?

Das Gesetz erlaubt im Rahmen des Be­sitzesschutzes die Selbsthilfe des Besit­zers oder der Besitzerin, wenn ihm oder ihr die Sache durch verbotene Eigen­macht entzogen wird. Die Selbsthilfe dient der Abwehr, der Verhinderung einer Besitzesverletzung oder der Wiedererlan­gung bereits entzogenen Besitzes. Die sich selbst wehrende Besitzerin hat sich jeder nach den Umständen nicht gerecht­fertigten Gewalt zu enthalten. Das bedeu­tet, dass Eigentümer*in oder Mieter*in eines Parkplatzes ein ohne Einverständ­nis darauf abgestelltes Fahrzeug ab­schleppen dürfen, solange das Abschlep­pen nach den gegebenen Umständen verhältnismässig ist.

Aber Achtung: Dies gilt nicht im Ver­hältnis zwischen Vermieter*in und Mie­ter*in.

Beim genannten Mieter fehlt es auch nach Ablauf der ordentlichen Miet­dauer an dem Erfordernis der verbotenen Eigenmacht, da er die Mietsache ursprüng­lich rechtmässig in Besitz genommen hat. Aus diesem Grund kann die Vermieter­schaft gemäss herrschender Lehre ihren Rückgabeanspruch nicht auf die Regeln des Besitzesschutzes stützen und Selbst­hilfe bleibt ihr demnach entsprechend verwehrt. Die Vermieterschaft hat nach Beendi­gung des Mietverhältnisses einen ver­traglichen Rückgabeanspruch. Auf diesen obligatorischen Rückgabeanspruch kann sie sich berufen. Daneben kann die Ver­mieterschaft – wenn sie zugleich Eigentü­merin der Mietsache ist – auch direkt ihr Eigentumsrecht geltend machen.Statt nach Ablauf des Mietverhältnis­ses das auf seinem Einstellplatz abge­stellte Fahrzeug des ehemaligen Mieters einfach abzuschleppen, steht der Vermie­terschaft eines Einstellplatzes einzig der Weg über ein Ausweisungsverfahren of­fen. Vergleiche dazu Casanostra 159, zur gerichtlichen Ausweisung von Mieterin­nen und Mietern.

Eliane Ganz

Eliane E. Ganz
LL.M., Rechtsanwältin und nebenamtliche Handelsrichterin im Bereich Miete,
Kämpfen Rechtsanwälte, Zürich

Aus «casanostra» 160

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