Zur gerichtlichen Ausweisung von Mieterinnen und Mietern
Welche Aspekte muss ich als Vermieter*in bei der Ausweisung der Mieterschaft beachten?
Leider kommt es vor, dass eine Mieterin oder ein Mieter nach erfolgter Kündigung weiterhin in der Immobilie bleibt und sich weigert auszuziehen. Wenn die Mieterschaft die Wohnung nicht freiwillig verlässt, bleibt den Eigentümer*innen gezwungenermassen nur die Möglichkeit, vor Gericht eine Ausweisung, die sogenannte Exmission zu erwirken. In keinem Fall darf die Eigentümerschaft Mieterinnen und Mieter selbst aus der Wohnung verweisen oder gar eigenhändig das Schloss austauschen. Selbsthilfe ist strafbar.
Die Autor*innen
© zvg/mad
Markus Gysi
Rechtsanwalt, Notar und Mediator SAV Häusermann + Partner
Rechtsanwältin Häusermann + Partner
Aus «casanostra» 159
© Casafair