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Ausserterminlicher Auszug der Mieterschaft ohne zumutbaren Ersatzmieter

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  Do, 18.06.2020

«Meine Mieterin zieht kurzfristig um und kann keinen Ersatzmieter stellen. Muss ich mich als Vermieterin sofort auf die Suche nach einem neuen Mieter begeben und kann ich die dafür notwendigen Insertionskosten von der Mieterin zurückverlangen?»

Die Mieterschaft, die keinen geeigneten Ersatzmieter finden kann oder sich gar nicht erst um die Suche nach einem solchen bemüht, bleibt an den Mietvertrag gebunden. Die vorzeitige Rückgabe des Mietobjektes beendet sämtliche Wirkungen des Mietvertrages bei unbefristeten Mietverträgen erst auf den nächsten Kündigungstermin und bildet einen unmittelbaren Beendigungsgrund. Bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin oder im Falle eines befristeten Mietverhältnisses bis zu dessen Vertragsende ist die Mieterschaft grundsätzlich zur Bezahlung des Mietzinses verpflichtet. Auch bleibt sie bis dann zur Erfüllung der weiteren vertraglichen Verpflichtungen wie beispielsweise Gartenunterhalt verpflichtet.

Die Autorin

Eliane Ganz

Eliane E. Ganz
LL.M., Rechtsanwältin und nebenamtliche Handelsrichterin im Bereich Miete,
Kämpfen Rechtsanwälte, Zürich

Aus «casanostra» 156

casanostra 156 - Juni 2020

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