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Ausserordentliche Stockwerkeigentümer-Versammlung

  Do, 06.09.2018

«Ich bin Stockwerkeigentümer und habe ein Anliegen, das aus meiner Sicht nicht bis zur nächsten Eigentümerversammlung warten sollte. Kann ich als Stockwerkeigentümer eine ausserordentliche Versammlung einberufen?»

Über die Einberufung einer ausserordentlichen Versammlung ist im Reglement vielfach nichts erwähnt. Hingegen ist für die Einberufung der ordentlichen Versammlung in den meisten Reglementen der Stockwerkeigentümergemeinschaften ein Artikel dazu festgehalten.

Der Autor

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Michel Wyss
Immobilienbewirtschafter mit eidg. Fachausweis, Wyss Liegenschaften GmbH

Aus «casanostra» 147

casanostra 147 - September 2018

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