Schliessen

Casafair Logo

Stockwerkeigentümerversammlung

,

  Mi, 01.01.2014

Das einzig zwingend vorgeschriebene Organ der Gemeinschaft ist die jährliche Versammlung. Einzig die Versammlung der Eigentümer ist befugt, Beschlüsse zu fassen und Weisungen zu erlassen. Der Gesetzgeber hat es jedoch absichtlich unterlassen, allzu enge Auslegungen der Versammlung festzulegen, damit jede Gemeinschaft ihre Versammlung selbst strukturieren kann.

Zur Teilnahme an der Versammlung ist jeder Eigentümer berechtigt, es besteht jedoch keine Pflicht zur Teilnahme. Allerdings muss der Abwesende berücksichtigen, dass Beschlüsse gefasst werden, die seinen Interessen entgegenlaufen können.

Werbung