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Bild Aquarium

Aquarium ausgelaufen – wer bezahlt?

     

  Do., 13.06.2019

«Unseren Mietern ist ein Aquarium geplatzt; das ausgelaufene Wasser verursachte natürlich einen beträchtlichen Schaden am Parkettboden, der mehr als 100 Jahre alt ist. Bleibt der Schaden nun an uns als Eigentümer hängen?»

Sämtliche Einrichtungen einer Mietsache haben eine Lebensdauer. Muss das Parkett ersetzt werden, hat die Mieterschaft nicht für den Neuwert, sondern anteilsmässig für den Zeitwert aufzukommen. Hat eine Sache ihre Lebensdauer erreicht oder gar überschritten, bleibt der Vermieter meist auf dem Schaden sitzen. Die Lebensdauer lässt sich mithilfe der paritätischen Lebensdauertabelle ermitteln. Die Richtwerte aus dieser Tabelle basieren auf einer mittleren Material- und Arbeitsqualität bei normaler Beanspruchung durch die Mieter. Die Richtwerte begründen allerdings keine rechtlichen Pflichten. Insbesondere bedeutet die angegebene Lebensdauer nicht, dass die Mieterschaft die Sache beschädigen darf, wenn diese trotz abgelaufener Lebensdauer noch funktionstüchtig und zum vertragsgemässen Gebrauch geeignet ist.

Die Einrichtung weist einen wirtschaftlichen Wert auf, der von der Mieterschaft zu ersetzen ist. Der Vermieter ist für den behaupteten Schaden beweispflichtig. Ist die Mietwohnung also mit einem hochwertigen, zeitbeständigen oder gar antiken Parkett ausgestattet, kann dieses nicht schlechthin als wertlos qualifiziert werden und es ist gerechtfertigt, von der Lebensdauertabelle abzuweichen und den Zustandswert konkret und fallbezogen zu bestimmen.

Muss das beschädigte Parkett nicht ersetzt, sondern lediglich repariert werden, so hat die Mieterschaft die gesamten Reparaturkosten zu tragen. Das Alter und die Lebensdauer haben hier keinen Einfluss auf die Kostenverteilung. Der Mieter kann sich durch Abschluss einer Haftpflichtversicherung vor solchen Schäden schützen.

Casafair-Mitglieder können die paritätische Lebensdauertabelle unter casafair.ch/lebensdauertabelle herunterladen

Barbara Mühlestein
Dipl. Immobilientreuhänderin
Mühlestein Immobilien

Aus «casanostra» 151 – Juni 2019

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