Casafair unterstützt die vorgesehene Pflicht zur Grundinstallation für Ladestationen. Zukünftig können Mietende oder Stockwerkeigentümer*innen von den Grundeigentümer*innen die Grundinstallation für Ladestationen verlangen. In seiner Stellungnahme zur Änderung des Energiegesetzes fordert der Verband aber Verbesserungen.
Elektroautos werden dort geladen, wo sie die längste Zeit stehen. Das ist meistens am Wohnort. Wer ein Einfamilienhaus besitzt, entscheidet selbst über eine Lademöglichkeit. Mietende und Stockwerkeigentümer*innen sind dagegen auf die Bereitschaft der Vermieterschaft oder der Stockwerkeigentümergemeinschaft angewiesen. Die fehlende Lademöglichkeit ist für viele Leute nach wie vor einer der gewichtigsten Gründe gegen die Anschaffung eines Elektroautos. Casafair setzt sich für Netto-Null bis 2040 ein. Wie die energetische Sanierung der Gebäude gehört auch der Umstieg auf Elektromobilität dazu: Das eine ersetzt das andere nicht, sie ergänzen sich.
Damit die neue Pflicht in der Praxis funktioniert, fordert Casafair folgende Anpassungen:
- Es braucht klare Kriterien dafür, was als «zumutbar» gilt. Das gilt vor allem für die finanzielle Tragbarkeit bei Stockwerkeigentümergemeinschaften und bei Liegenschaften, die kostendeckend vermietet werden.
- Ein Lastmanagement wird nur dort verlangt, wo es zum Schutz der elektrischen Anlagen nötig ist. Eine generelle Pflicht bereits ab zwei Parkplätzen verteuert die Grundinstallation unnötig.
- Wenn die Grundinstallation wegen fehlender Finanzmittel unzumutbar ist, braucht es Fördermittel vom Bund.
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