Gewässer sind ein öffentliches Gut und alle Gewässer in der Schweiz sind öffentlich. Dies ist im Zivilgesetzbuch und im Raumplanungsgesetz des Bundes festgehalten. Das bedeutet auch für den Züri-See, dass er öffentlich ist und von allen genutzt werden darf, d.h. es auch zugänglich sein muss.
Die Bevölkerung hat das Recht, an den Ufern der öffentlichen Gewässer zu spazieren und zu verweilen. Dies soll in der Zürcher Kantonsverfassung verankert werden.
Das Zürcher Planungs- und Baugesetz hält seit 1991 fest, dass See- und Flussufer freizuhalten sind und ihre Begehung zu erleichtern sei. Der Seeuferweg wurde deshalb in den kantonalen und regionalen Richtplänen behördenverbindlich eingetragen. Ins Zürcher Strassengesetz wurden 2014 der Auftrag und die finanziellen Mittel für die Erstellung des Seeuferwegs aufgenommen. Trotzdem geht es nicht vorwärts.
Casafair Zürich sagt zusammen mit anderen Organisationen JA zur kantonalen Uferinitiative.
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