Coronavirus: Verhalten in Mehrfamilienhäusern – Casafair

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Treppenhaus desinfizieren.

Coro­na­vi­rus: Ver­hal­ten in Mehrfamilienhäusern

Die Zahl der Corona-Infek­tio­nen ist sehr hoch. Das Bun­des­amt für Gesund­heit emp­fiehlt drin­gend, die Kon­takte mit ande­ren Men­schen stark zu redu­zie­ren. Für Ver­mie­te­rin­nen und Ver­mie­ter von Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern stellt sich jetzt die Frage, ob auch sie in ihren Lie­gen­schaf­ten für gemein­sam genutzte Berei­che wie den Ein­gangs­be­reich etc. spe­zi­elle Schutz­mass­nah­men vor­se­hen, oder ob sie das Trep­pen­haus des­in­fi­zie­ren müs­sen. Lesen Sie dazu die Emp­feh­lun­gen von Casafair.

Hier fin­den Sie die Emp­feh­lun­gen von Casafair Schweiz auf das Ver­hal­ten in Miet­lie­gen­schaf­ten mit gemein­sam genutz­ten Berei­chen wie Trep­pen­haus, Ein­gangs­be­reich etc.

Miet­lie­gen­schaf­ten mit Gewerbe

  • Besit­zen oder ver­wal­ten Sie eine Lie­gen­schaft, wel­che eine oder meh­rere gewerb­li­che Räume ent­hält mit Zugang von Kun­din­nen und Kun­den (Laden, Pra­xis, Büro etc.), so gel­ten Ein­gangs­be­reich, Trep­pen­haus und Lift­be­reich als öffent­li­cher Raum. Ihre Mie­ten­den und sämt­li­che Besu­chen­den der Lie­gen­schaft haben im öffent­li­chen Raum eine Maske zu tra­gen. Es ist der Ver­mie­ter­schaft resp. Eigen­tü­mer­schaft über­las­sen, ob am Ein­gang zum Geschäfts­haus ein Des­in­fek­ti­ons­mit­tel zur Ver­fü­gung gestellt wird.
  • Falls es meh­rere Zugänge zum Haus gibt, kann einer als Ein­gang und eine andere Türe als Aus­gang benannt wer­den. Dies erlaubt, dass die sich im Hause befind­li­chen Per­so­nen weni­ger direkt treffen.
  • Erhöhte Rei­ni­gung oder ver­mehrte Des­in­fek­tion der öffent­li­chen Räume (Trep­pen­haus, Lift etc.) ist nicht vor­ge­schrie­ben. Es bleibt jedoch der Ver­mie­ter­schaft resp. Eigen­tü­mer­schaft über­las­sen, ob die Haus­war­tung (sofern vor­han­den) zur ver­mehr­ten Rei­ni­gung ver­pflich­tet wird.
  • Es ist emp­feh­lens­wert, die beim BAG erhält­li­chen aktu­ells­ten Merk­blät­ter in Trep­pen­haus und Lift aufzuhängen.

Miet­lie­gen­schaf­ten ohne Gewerbe 

  • Es besteht keine amt­li­che Ver­pflich­tung, inner­halb des Gebäu­des in den gemein­sam genutz­ten Berei­chen wie Trep­pen­haus etc. eine Maske zu tra­gen. Es sind aber von allen Per­so­nen die aktu­el­len Auf­la­gen des BAG zu beach­ten. Es müs­sen keine spe­zi­el­len Ein- und Aus­gänge bezeich­nen wer­den, die Ver­mie­ter­schaft resp. Eigen­tü­mer­schaft kann dies jedoch tun, falls die Mög­lich­keit dazu besteht. Sofern eine Innen­tür nicht dem Brand­schutz dient, kann diese mit einem Keil offen­ge­hal­ten wer­den, um Kon­takt­stel­len zu vermeiden.
  • Es besteht keine Ver­pflich­tung, Des­in­fek­ti­ons­mit­tel zur Ver­fü­gung zu stel­len. Ein erhöh­ter Rei­ni­gungs­be­darf besteht nicht, dies zu tun, bleibt dem Ermes­sen der Ver­mie­ter­schaft resp. Eigen­tü­mer­schaft überlassen.
  • All­fäl­lige Gemein­schafts­räume soll­ten allen­falls momen­tan nicht zur Ver­fü­gung ste­hen oder dann nur, wenn die vom BAG genannte Höchst­zahl gewähr­leis­tet ist.
  • Sollte die Ver­mie­ter­schaft resp. Eigen­tü­mer­schaft Kennt­nis von einer erkrank­ten Per­son in der Lie­gen­schaft haben, so bleibt ein­zig, die betref­fende Mie­ter­schaft auf­zu­for­dern, sich an die Qua­ran­tä­ne­richt­li­nien zu halten.

Aktu­elle Infor­ma­tio­nen unter: https://www.bag.admin.ch/

Die Autoren­schaft

Christopher Tillman

Chris­to­pher Till­man
Rechts­an­walt

Karin Weissenberger

Karin Weis­sen­ber­ger
Immo­bi­len­fach­frau



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