Wir haben unsere 4.5 Zimmer-Wohnung ausserterminlich gekündigt und haben nun einen Nachmieter vorgeschlagen. Es sind 3 Personen, welche gerne in einer Wohngemeinschaft WG leben würden. Diese sind sehr solvent und würden die Wohnung auf den von uns gewünschten Termin zu den aktuellen Konditionen übernehmen. Unsere Verwaltung akzeptiert jedoch diese nicht als Nachmieter! Sie hätten gerne eine Familie... Bin ich dazu verpflichtet eine Familie als Nachmieter zu bringen oder reichen gesetzlich auch die vorgeschlagenen Personen mit der WG als Nachmieter, damit ich von der Mietzinszahlung ab dem Datum wo sie die Wohnung übernehmen würden befreit bin?
Auch WG sind zumutbar
Meines Erachtens kann Ihre Verwaltung die WG nicht als Ersatzmieterschaft ablehnen. Nach Rechtspraxis brauchen Sie nur eine Nachmieterschaft vorzuschlagen.
Ist, wie in Ihrem Falle, die Zahlungsfähigkeit gegeben, braucht es schon sehr wichtige Gründe für eine Ablehnung. Lebensformen und Familienverhältnisse sind normalerweise keine Gründe, eine Nachmieterschaft für unzumutbar zu erklären.
Allerdings sind Entscheide von Schlichtungsstellen nie ganz sicher vorauszusagen, besonders wenn es um «weltanschauliche» Fragen geht… Ein kleines Risiko, dass Sie nach einem für Sie negativen Entscheid der Schlichtungsstelle die Wohnung doch noch weiter bezahlen müssen, besteht.


