«Ich habe eine neue Eigentumswohnung gekauft, in einem Monat ist die Werkübergabe. Soll ich mich von einer Fachperson begleiten lassen?»
Wie bei der Übergabe einer Mietwohnung müssen auch bei der Übernahme eines neuen Eigenheims Mängel und Schäden protokolliert und allenfalls behoben werden. Beim gemeinsamen Kontrollrundgang mit dem Verkäufer, Architekten oder Generalunternehmer geht es vor allem darum, Schäden oder Mängel an den sichtbaren Oberflächen wie Wände, Decken oder Böden festzustellen und zu protokollieren. Wird bei der Abnahme ein offensichtlicher Kratzer nicht bemängelt, gilt er als stillschweigend wie besehen abgenommen.
Die wichtigsten Elemente einer Bauabnahme sind das Protokoll und die Mängelliste. Dabei sollten Sie darauf achten, dass jeder Mangel für alle Beteiligten verständlich und klar zuordenbar notiert wird. Nur so können Beanstandungen später auch auf dem Rechtsweg durchgesetzt werden. Bei der Abnahme dürfen Nebenräume, Fassade, Dach und separate Gebäude nicht vergessen gehen, denn auch sie sind Bestandteil des neuen Eigentums. Ist alles korrekt erfasst, muss das Protokoll von allen Parteien unterschrieben werden.
Für Baulaien ist es oft schwierig zu beurteilen, ob es sich bei strittigen Punkten um zu behebende Mängel oder nur um Ungenauigkeiten handelt, die akzeptiert werden müssen. Deshalb lohnt es sich, eine Fachperson, beispielsweise einen Bauherrenberater, beizuziehen. Diese stellt sicher, dass die Abnahme korrekt verläuft, und dass ein aussagekräftiges Protokoll mit allen nötigen Terminen für die Behebung der Mängel erstellt wird.

Othmar Helbling
Berater Hausverein Ostschweiz
hbq bauberatung, Rapperswil-Jona
Aus «casanostra» 135


