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Kann ich den Nachmieter ablehnen?

 

  Do., 18.06.2015

«Meine Mieter ziehen ausserterminlich aus. Der von ihnen vorgeschlagene Nachfolgemieter ist mir aber nicht sympathisch. Muss ich ihn dennoch akzeptieren?»

Nein, das müssen Sie nicht, Sie können durchaus jemand anderen suchen. Aber Antipathie ist kein wichtiger Ablehnungsgrund. Das heisst, die Mieter haben ihre Pflicht, einen Nachmieter zu stellen, erfüllt. Sie als Vermieter müssen nun selber einen passenden Nachmieter suchen. Falls Sie übrigens die Bedingungen des Vertrages ändern wollen, sind Sie ebenfalls selbst zur weiteren Suche verpflichtet.

Passender Nachmieter

In der Praxis hört man oft, dass die Mieter drei oder mehr Interessenten präsentieren müssen. Dies ist nicht richtig. Ein geeigneter Kandidat, der bereit ist, zu den gleichen Bedingungen in das Mietverhältnis einzutreten, reicht. Der Interessent muss aber zur Vertragsunterzeichnung bereit sein, die Einreichung eines Anmeldeformulars reicht nicht.

Wichtige Ablehnungsgründe

Wer ist ein passender Nachmieter ? In erster Linie muss der Mietzins bezahlt werden können, also in einem geeigneten Verhältnis zum Einkommen oder Vermögen stehen. Präsentiert sich ein Interessent mit einem gefüllten Betreibungsauszug, darf er durchaus abgelehnt werden. Weiter kann der Vermieter den Anspruch stellen, dass ein Mieter auch ins Haus passt. Ein weiterer Ablehnungsgrund wäre eine Überbelegung der Wohnung, wobei hier eine Abwägung nötig ist. Die Aufzählung ist nicht abschliessend, aber die Grenzen der möglichen Ablehnung eines Nachfolgemieters sind eng gesteckt.

Karin Weissenberger

Karin Weissenberger
Co-Präsidentin Hausverein Zürich, Karin Weissenberger Immobilien

Aus «casanostra» 131

casanostra 131 - Juni 2015

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