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Worauf achten beim Kauf einer Liegenschaft?

         

  Do., 17.04.2014

Haben Sie den Kauf einer Liegenschaft ins Auge gefasst, gilt es einige wichtige Punkte zu beachten. Erfüllt die Liegenschaft überhaupt Ihre Bedürfnisse? Wie viel Geld müssen Sie noch in die Wohnung, den Garten, die Garage und das Haus einschiessen? Eignet sich die Liegenschaft auch für einen späteren Lebensabschnitt? Wie sieht es mit der Verkehrserschliessung aus? Die Nachbarschaft ist ein wichtiges Thema, speziell beim Stockwerkeigentum, weil die Nachbarn sogar im gleichen Haus sein werden.

Haben Sie alle diese Punkte geprüft, geht es an den eigentlichen Liegenschaftskauf : Die Käuferschaft trägt die Verantwortung, alle Unbekannten vor der Vertragsunterzeichnung zu kennen ; Kaufvertrag, Vertragsablauf, Finanzierung sowie alles, was zur Liegenschaft gehört ; also auch allfällige An- und Vormerkungen sowie bestehende Dienstbarkeiten ( Rechte und Lasten ) im Grundbuch.

Handelt es sich nicht um die gesamte Liegenschaft ( Alleineigentum ) , sondern um Stockwerkeigentum, sind neben dem Grundbuchauszug die einzelnen Grundbuchblätter ( einzelne Sonderrechte ) , das Reglement, die letzten Versammlungsprotokolle und Liegenschaftsabrechnungen sowie die Höhe des Erneuerungsfonds zu prüfen. Die Sondernutzungsrechte ( z. B. Garten ) haben kein eigenes Grundbuchblatt und sind nur in der Stockwerkbegründung sowie im Reglement ersichtlich.

Je nach Kanton sind Sie bei der Vertragsanfertigung auf die Gemeinde oder einen Notar angewiesen. Leben Sie in einem Kanton, in dem die Verschreibung via Notar läuft, so können Sie im Normalfall den Notar selbst wählen, da Sie auch die Kosten tragen. Andernfalls empfiehlt es sich, den Kaufvertrag von einer Vertrauens- oder Fachperson prüfen zu lassen. Zentrale Punkte, die darin festgehalten sein sollten, sind etwa die Überweisung des Kaufpreises, der Übergang von Nutzen und Gefahr, die Gewährleistungspflicht der Verkäuferschaft bei Mängeln oder die Übernahme der Kosten für den Sicherheitsnachweis.

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Michel Wyss
Dossierspezialist «Stockwerkeigentum» des Hausvereins Schweiz, Wyss Liegenschaften, Wabern
www.wyssliegenschaften.ch

Aus «casanostra» 124

casanostra 124 - April 2014

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