Auch Stockwerkeigentumsgemeinschaften funktionieren dann gut, wenn sich alle an die gemeinsamen Regeln halten. Das Bundesgericht hat unlängst einen Eigentümer zurückgepfiffen, der sich über die aufgestellten Hausregeln hinwegsetzte.
Das Bundesgericht hat Anfang April 2019 in einem speziellen Fall ein Verbot zur Vermietung der Eigentumswohnung über Airbnb ausgesprochen. Bei diesem Einzelfall wurde die Zulässigkeit geprüft. Dieses Urteil zeigt, dass das Wohlergehen der Stockwerkeigentümergemeinschaft höher gewichtet wird als die Möglichkeit des Einzelnen, sich über die gemeinsam erstellten Regeln hinwegzusetzen.
Schade ist nur, dass es jeweils so weit kommen muss, es mitunter so lange dauert, bis die gemeinsam aufgestellten Regeln auch für alle gelten. Der Leidensweg ist für alle lang und dies ausgerechnet an einem Ort, an dem man sich Ruhe gönnen sollte. Eigentlich spielt es keine Rolle, wie strikt oder lasch die aufgestellten Regeln für das gemeinsame Zusammenleben sind. Der Einzelne muss sich demokratisch unterordnen und Möglichkeiten finden, einen Mehrheitsenscheid zu akzeptieren.
Im speziell erwähnten Fall kann der Entscheid zur Vermietung über Airbnb symptomatisch angesehen und als richtungsweisender Entscheid zur Rücksichtsnahme innerhalb der Gemeinschaft interpretiert werden. Ich bin mir sicher, wenn die Vermietung über Airbnb in diesem Fall nicht so hoch frequentiert und invasiv gewesen wäre, zudem die Gemeinschaft im Vorfeld über eine gemässigte, sporadische Vermietung abgeholt worden wäre, dann hätte es vielleicht auch mit einer Airbnb-Vermietung geklappt.

Michel Wyss
Dossierspezialist «Stockwerkeigentum» des Hausvereins Schweiz, Wyss Liegenschaften, Wabern
www.wyssliegenschaften.ch
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