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Was darf ich mit dem Depot verrechnen?

  

   

  Do., 13.02.2025

«Welche Ansprüche darf ich beim Auszug verrechnen, wenn eine Kautionsversicherung abgeschlossen wurde?»

Falls die Mieterschaft der Meinung ist, dass die Forderung unrechtmässig oder überhöht ist, kann sie den Schadensersatzanspruch anfechten. Im Streitfall ist es sinnvoll, sich mit der Mieterschaft oder, im Fall, dass eine Kautionsversicherung abgeschlossen wurde, mit der Versicherung auf eine faire Lösung zu einigen. Denn: Problematische Rückforderungen haben eine eingeschränkte Versicherungsdeckung und verzögern die Auszahlung. Es ist ratsam, die Versicherungsbedingungen bei Mietkautionsversicherungen zu lesen.

Allgemein gilt: Die Vermieterschaft darf die Kaution, welche die Mieterschaft beim Einzug geleistet hat, verwenden, um Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen, zu decken. Sie hat nach Beendigung des Mietverhältnisses eine detaillierte, gut belegte Schadensabrechnung (z.B. Fotos, Abnahmeprotokoll) zu erstellen, um die rechtlichen Vorgaben einzuhalten.

Schadenersatzansprüche der Vermieterschaft verjähren nach fünf Jahren, beginnend ab dem Zeitpunkt, an dem die Vermieterschaft Kenntnis vom Schaden hat (Art. 128 OR). Die Kaution muss spätestens nach einem Jahr mit Zinsen der Mieterschaft zurückbezahlt sein.

Die Mieterschaft hat das Recht, sich gegen überhöhte oder unberechtigte Forderungen zu wehren.

Wieviel bei einem Auszug verrechnet werden kann, ist der paritätischen Lebensdauertabelle zu entnehmen. Amortisierte Bauteile und Apparate dürfen, trotz Mieterverschulden, bei einem Ersatz nicht belastet werden. Ausgenommen sind Reparaturen.

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