«Unser Nachbar hat seinen Bastelraum dem Wohnraum zugeschlagen. Müssen wir die Wertquoten anpassen und wie machen wir das?»
Nein, in diesem Fall müssen Sie die Wertquoten kaum ändern. In der Regel ist der Bastelraum bereits mit einer Wertquote belegt. Wenn nun dieser Raum mit dem Wohnraum verbunden wird, so ändert sich an der gesamten Wertquote nichts.
Wenn aber in einer Liegenschaft so umgebaut wird, dass neu umschlossener Raum hinzukommt oder dauerhaft wegfällt, dann sollte die Wertquote neu berechnet werden. Auch wenn ein offensichtlicher Irrtum bei der Berechnung vorliegt, können die Wertquoten angepasst werden. Bei unrichtig erstellten Wertquoten hat jeder nachteilig betroffene Eigentümer das Recht, die Änderung der Quoten zu verlangen, wenn nötig auch mit einer Klage.
Über die Änderung der Quoten entscheiden in erster Linie alle betroffenen Eigentümer ( meistens sind dies auch gleich alle Eigentümer ) , zudem muss die gesamte Versammlung die Zustimmung zur Änderung geben. Allenfalls müssen weitere Berechtigte ( Pfandgläubiger, Nutzniesser usw. ) der Änderung ebenfalls zustimmen.
Die Zustimmung der Gemeinschaft ist dem Grundbuchamt einzureichen. Die veränderten Wertquoten sind zwingend zu beglaubigen und in den betroffenen Grundbuchblättern einzutragen. Eine Änderung der Wertquoten ist also gut zu überlegen, da sie mit einigem Aufwand und Kosten verbunden ist. Zudem sollten Neuberechnungen von Fachleuten gemacht und die Berechnungen bei den Akten aufbewahrt werden.

Karin Weissenberger
Co-Präsidentin Hausverein Zürich, Karin Weissenberger Immobilien
Aus «casanostra» 134


