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Wer vermittelt zwischen Eigentümern?

 

  Do., 12.11.2015

«Wir sind nur zwei Stockwerkeigentümer in einem Haus, aber es gibt ständig Diskussionen. Haben Sie einen Lösungsvorschlag?»

Es lohnt sich, dass sich die Eigentümer überlegen, die Verwaltung der Liegenschaft an eine externe Firma zu übertragen, obwohl eine solche von Gesetzes wegen nicht vorgeschrieben ist.

Gerade bei kleineren Objekten wird die Verwaltung nicht selten durch die Eigentümer selber wahrgenommen – manchmal im Turnus untereinander. Eine solche Lösung ist nur empfehlenswert, wenn die Aufgabenbereiche detailliert umschrieben sind, ein klares Reglement besteht und sich die Eigentümer gut verstehen. Die Konfliktwahrscheinlichkeit bei internen Verwaltungen ist dennoch bedeutend höher. Sind drei Parteien beteiligt, besteht die Gefahr, dass sich die verwaltenden Eigentümer mit der einen Streitpartei gegen die andere verbünden. Auf lange Sicht ist daher die externe Verwaltung vielleicht nicht immer die günstigste, oftmals aber die bessere Lösung.

Die Verwaltung hat die wichtige Rolle, sich um sämtliche Belange rund ums Haus zu kümmern und zu einem angenehmen Zusammenleben beizutragen. Hierfür braucht es eine Verwaltung, die mit Sachverstand, diplomatischem Geschick und Fingerspitzengefühl handelt. Es ist wichtig, dass man vor der Vergabe eines Verwaltungsmandats mehrere Offerten und Referenzen einholt. Empfehlenswert ist ausserdem, keinen langjährigen Vertrag einzugehen, diesen den Bedürfnissen der Eigentümer anzupassen und bei Bedarf die Kompetenzen der Verwaltung einzugrenzen.

Falls die Verwaltung die Erwartungen der Eigentümer nicht erfüllt, kann sie jeder zeit unter der Einhaltung der frei vereinbarten Frist abgesetzt, bei schwerwiegenden Gründen je nach Vertrag auch jederzeit widerrufen werden.

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Michel Wyss
Dossierspezialist «Stockwerkeigentum» des Hausvereins Schweiz, Wyss Liegenschaften, Wabern
www.wyssliegenschaften.ch

Aus «casanostra» 133

casanostra 133 - November 2015

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