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Verwaltungsvertrag

  Mi, 01.01.2014

Mit einer Verwaltung sollte unbedingt ein schriftlicher Vertrag erstellt werden. Darin werden vor allem Art und Weise der Ausführung der Arbeiten geregelt. Das heisst, man überträgt dem Auftragnehmer zwar gewisse Arbeiten, lässt ihm aber die Freiheit, wie er diese auszuführen hat, solange dies im Sinne der Gemeinschaft geschieht.

Auch ist im Auftragsverhältnis ein Widerrufsrecht vorhanden. Das bedeutet, dass ein Auftragsverhältnis jederzeit aufgelöst werden kann, es darf nur nicht zu sog. Unzeiten erfolgen.

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