Verwaltungshonorar
Das Honorar des Verwalters bildet einen oft diskutierten Streitpunkt. Grundsätzlich können die beiden Parteien frei vereinbaren, wie und wieviel für die Arbeiten entschädigt wird. Es kann also sein, dass die Verwaltung ihren Aufwand aufschreibt und auf Stundenbasis verrechnet.
Praktisch macht dies keinen Sinn, denn die Arbeitsbelastungen können stark schwanken. Somit wäre es unmöglich, eine jährliche Durchschnittsbelastung zu eruieren. In aller Regel wird ein Grundhonorar festgelegt in der Höhe von 2000 bis 3000 Franken. Hinzu kommt ein Pauschalbetrag pro Einheit, wobei hier meist die Wohnungen gezählt werden. Dieser Betrag kann variieren zwischen 250 und 600 Franken. Hat man also ein 10-Familien-Haus können sich die Verwaltungskosten auf rund Fr. 8000.- belaufen.