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Schaden beim Auszug

Übermässige Abnutzung

  Mi., 26.06.2024

«Beim Auszug der Mieterin wird klar, diese Wände müssen frisch gestrichen werden, nach nur einem Jahr Mietdauer. Wer bezahlt dafür?»

Bei der Besichtigung mit Mietinteressenten stellen Sie fest, dass die Katze der Mieterin ganze Arbeit geleistet hat und die Malerarbeiten im Wohnzimmer stark unter den Krallen gelitten haben. Gemäss der Paritätischen Lebensdauertabelle haben mit Dispersionsfarbe gestrichene Wände eine Lebensdauer von acht Jahren. Muss der Vermieter bereits vorzeitig frisch streichen lassen, so ist die Mieterin verpflichtet, sich anteilmässig an den Kosten zu beteiligen.

In unserem Fall muss sie also 87,5 % (100 % / Lebensdauer * Restlaufzeit) der Kosten übernehmen. Es steht der Mieterin frei, diesen Betrag ihrer Haftpflichtversicherung zu melden, die sich im Normalfall auch an den entstandenen Kosten beteiligt.

In der Paritätischen Lebensdauertabelle, gemeinsam erstellt von Mieter- und Vermieterorganisationen, ist für fast alle Bauteile die zu erwartende Lebensdauer bestimmt. Die Berechnung der Kostenverteilung erfolgt in allen Bereichen wie in unserem Beispiel dargelegt. Die Paritätische Lebensdauertabelle ist bei Casafair Schweiz im Webshop erhältlich.

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