Elternhaus verkaufen oder behalten?
Ist eine Mindestmietdauer erlaubt?
Wie erhalte ich gute Offerten?
Baumfällen Teil 3: Das sagt das Bundesrecht
Das Nachbarrecht kann Emotionen schüren und Konflikte entstehen lassen, die das nachbarliche Zusammenleben stark belasten können. Geht es um Pflanzen und Bäume im Grenzbereich, kommen häufig ökologische Überzeugungen dazu, welche die Gefühle zusätzlich in Wallung bringen, vor allem dann, wenn es um gross gewordene alte Bäume geht, an die sich die Eigentümerschaft gewöhnt hat und die ihr lieb geworden sind, die aber gerade wegen ihrer Grösse der Nachbarschaft nachteilig sein können und ihr deshalb zunehmend missfallen. Es ist denn auch bezeichnend, dass der 2006 im casanostra Nr. 82 publizierte und jüngst in Nr. 172 abgedruckte Bericht über einen konkreten St. Galler Fall betreffend eine Tanne im Grenzbereich sehr grosses Interesse und grosse Beachtung gefunden hat.
Das casanostra-Jubiläum
Spiel- und Lebensraum für Kind und Käfer
Moderne Genossenschaften für das Wohnen im Alter
Viele ältere alleinstehende Menschen hegen gleichzeitig den Wunsch nach Privatsphäre und nach gemeinschaftlichem Zusammenleben. Ein widersprüchliches Bedürfnis und deshalb unmöglich zu erfüllen? Nicht zwingend. Innovative Genossenschaften verfügen oftmals über Angebote, die genau diese Balance zwischen Individualität und Gemeinschaft erlauben – und ausserdem eine hohe Energie effizienz aufweisen. Das Hunziker Areal und der Wohn- und Gewerbebau Kalkbreite in Zürich sowie die Genossenschaft Zusammen_h_alt in Winterthur sind drei schöne Beispiele.
Im Hunziker Areal der Baugenossenschaft mehr als wohnen in Leutschenbach im Norden Zürichs, im Wohnbau Kalkbreite in der Nähe des Bahnhofs Wiedikon in Zürich sowie im Gebäude des Zusammen_h_alts im Sulzer-Areal in Winterthur können ältere Menschen wohnen und Teil einer Gemeinschaft werden.
Teil eines Ganzen
Unter Cluster- oder Satellitenwohnungen versteht man eine Mischung aus einer Wohngemeinschaft und einer Kleinwohnung. Mehrere Parteien, die jeweils über eine kleine private Wohneinheit verfügen, teilen sich einen grossen gemeinsamen Koch-, Ess- und Aufenthaltsbereich. Sowohl das Hunziker Areal als auch die Kalkbreite bieten neben diversen anderen Wohnformen auch Clusterwohnungen an. «Seniorinnen und Senioren schätzen es, dass sie in Clusterwohnungen einerseits ihre Unabhängigkeit bewahren können und andererseits die Nähe zu anderen Menschen und die Einbindung in eine Gemeinschaft nicht missen müssen», erklärt Michael Loss, Kommunikationsverantwortlicher der Baugenossenschaft mehr als wohnen. Bei den Wohnungen der Genossenschaft Zusammen_h_alt handelt es sich nicht um Clusterwohnungen, denn sie sind voll ausgestattet. Doch auch hier sind die Wohnungen bewusst kleingehalten, um Raum für Gemeinschaftsflächen zu schaffen.
Weniger ist mehr
Die reduzierte individuelle Wohnfläche erlaubt die Verringerung des ökologischen Fussabdrucks der Bewohnerinnen und Bewohner. Zudem erfüllen alle drei Genossenschaften hohe Anforderungen an die Energieeffizienz. Das Hunziker Areal und die Kalkbreite sind 2000-Watt-Areale. Sie werden fast ausschliesslich mit erneuerbarer Energie versorgt und verpflichten sich zu einem minimalen CO2-Ausstoss durch Bau, Betrieb und Mobilität. Das Gebäude der Genossenschaft Zusammen_h_alt orientiert sich am SIA-Effizienzpfad 2040 und somit ebenfalls an den Zielen der 2000-Watt- Gesellschaft. Also tragen die Bewohnerinnen und Bewohner der drei Genossenschaftsarealen zu einer nachhaltigeren Zukunft für kommende Generationen bei. Doch auch finanziell ist die hohe Energieeffizienz interessant, da die Energiekosten entsprechend tief sind. «Bei vielen Menschen verschlechtert sich die Einkommenssituation nach der Pensionierung, weshalb die tiefen Energiekosten insbesondere auch für ältere Menschen einen grossen Pluspunkt für unsere Siedlung darstellen», erklärt Michael Loss.
Ferien und Fristen – Kündigung konnte nicht zugestellt werden
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Gehört der Baumschnitt zu den Nebenkosten?
Virtuelle Versammlungen – schon wieder passé?
Die Geltungsdauer der Covid-19-Verordnung 3, welche die virtuellen Versammlungen für zulässig erklärt hat, ist am 31. Dezember 2022 ausgelaufen. Während im revidierten Aktienrecht die Abhaltung virtueller Versammlungen ausdrücklich erlaubt wird, fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage für die Abhaltung solcher Versammlungen im Stockwerkeigentum, denn die Bestimmungen des revidierten Aktienrechts finden auf die Beschlussfassungen von Stockwerkeigentümergemeinschaften keine Anwendung.

