Ersatzmieter
Hypothekarischer Referenzzinssatz
Es grünt so grün …
Mit Thermografie Energielecks orten
Die «bequemen» kabellosen DECT-Haustelefone und ihre Tücken
Strategien gegen Elektrosmog
Haustiere in der Mietwohnung
Pflichten der Mieterschaft
Streit um Bäume und Kinder
Mietdauer
Holzpellets – die Energie vor der Haustüre
Mietbeginn
Der Mietantritt ist der Zeitpunkt, an welchem das Mietobjekt übergeben wird. Spätestens zu diesem Termin muss die Wohnung wie beschrieben zur Verfügung stehen.
Externe oder interne Verwaltung?
Wärmepumpen – Je tiefer, desto besser
Verwaltung
Mietvertrag
Fenster ist nicht gleich Fenster
Das Reglement
In diesem Reglement – auch Nutzungs- und Verwaltungsordnung genannt – sind die detaillierten Aufzählungen von Rechten und Pflichten des einzelnen Eigentümers festgehalten. Es regelt z.B. die Stimmrechte, die Kostenverteilung, die Versammlung, die Hausordnung etc.
Kündigung
ordentliche Kündigung
Bei der ordentlichen Kündigung durch Mieter oder Vermieter müssen die vertraglich festgelegten Kündigungsfristen eingehalten werden. Bei Wohnobjekten betragen diese mindestens drei Monate. Für Geschäftsräume, möblierte Zimmer, gesondert vermietete Einstellplätze oder ähnliches gelten andere Fristen.

