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Gründung einer Stockwerkeigentümer-Gemeinschaft

Ersatzmieter

Hypothekarischer Referenzzinssatz

Es grünt so grün …

Mit Thermografie Energielecks orten

Die «bequemen» kabellosen DECT-Haustelefone und ihre Tücken

Strategien gegen Elektrosmog

Haustiere in der Mietwohnung

Pflichten der Mieterschaft

Streit um Bäume und Kinder

Mietdauer

Holzpellets – die Energie vor der Haustüre

Mietbeginn

Der Mietantritt ist der Zeitpunkt, an welchem das Mietobjekt übergeben wird. Spätestens zu diesem Termin muss die Wohnung wie beschrieben zur Verfügung stehen.

Externe oder interne Verwaltung?

Wärmepumpen – Je tiefer, desto besser

Verwaltung

Mietvertrag

Fenster ist nicht gleich Fenster

Das Reglement

In diesem Reglement – auch Nutzungs- und Verwaltungsordnung genannt – sind die detaillierten Aufzählungen von Rechten und Pflichten des einzelnen Eigentümers festgehalten. Es regelt z.B. die Stimmrechte, die Kostenverteilung, die Versammlung, die Hausordnung etc.

Kündigung

ordentliche Kündigung

Bei der ordentlichen Kündigung durch Mieter oder Vermieter müssen die vertraglich festgelegten Kündigungsfristen eingehalten werden. Bei Wohnobjekten betragen diese mindestens drei Monate. Für Geschäftsräume, möblierte Zimmer, gesondert vermietete Einstellplätze oder ähnliches gelten andere Fristen.

Kündigungsfrist

Vermietung

Infrarotheizungen: Der falsche Weg

Rechte und Pflichten

Erneuerungsfonds

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