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Muss ich die Kündigung begründen?

   

  Do., 12.11.2015

«Mein Mieter schikaniert mich seit Jahren. Nun möchte ich ihm künden, aber keine Begründung angeben. Geht das?»

Ja das ist grundsätzlich möglich – vorerst. Sie können eine Kündigung zuerst ohne Angabe von Gründen vornehmen. Meist möchte ein Mieter aber dennoch wissen, was der Grund für diese Kündigung ist. Er kann jederzeit innert der 30-tägigen Anfechtungsfrist verlangen, dass Sie eine Begründung angeben. Auf diese Aufforderung hin müssen Sie den Grund liefern, und er sollte nachvollziehbar sein.

Nun ist der Gedanke nahe, dass man einen anderen als den eigentlichen Kündigungsgrund angibt, zum Beispiel Eigenbedarf. Dies ist zwar grundsätzlich möglich, aber es ist damit zu rechnen, dass der Mieter die Kündigung als missbräuchlich anficht. Wohl muss vor der Schlichtungsbehörde eine Begründung nur glaubhaft gemacht werden, sollte die Sache aber an die nächste Instanz gehen, müssen Sie allenfalls Beweise vorlegen.

Es ist also ratsam, den echten Kündigungsgrund anzugeben. Dabei darf mitgeteilt werden, dass das Mietverhältnis aus persönlichen Gründen nicht mehr tragbar sei. Natürlich ist auch dieser Grund ( wie jede ordentliche Kündigung ) grundsätzlich anfechtbar. Es ist aber bei einer Schlichtungsverhandlung möglich, genau darzulegen, wie lange das Zerwürfnis schon anhält, was vorgefallen ist und inwiefern man darunter leidet. Die Schlichtungsbehörde wird die Argumente beider Seiten gewichten. Sollten Ihre Schilderungen nachvollziehbar sein, so wird ein solches Zerwürfnis durchaus als Kündigungsgrund anerkannt. Eine Erstreckung ist aber auch dann nicht ausgeschlossen, die Länge hängt von der Schwere der Vorfälle ab. Wohnt ein Eigentümer im gleichen Haus oder sehr nahe, trägt dies zur Schwere bei.

Karin Weissenberger

Karin Weissenberger
Co-Präsidentin Hausverein Zürich, Karin Weissenberger Immobilien

Aus «casanostra» 133

casanostra 133 - November 2015

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