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Mietzins

  Mi, 01.01.2014

Mit dem Mietvertrag verpflichtet sich der Vermieter, ein Objekt zur Benutzung zu überlassen. Der Mieter verpflichtet sich, dafür einen Mietzins zu bezahlen.

In der Festsetzung des Mietzinses ist ein Eigentümer grundsätzlich frei. Der Hausverein Schweiz empfiehlt Vermietern, nicht die maximale Marktmiete anzustreben, sondern einen Kostenmietzins zu berechnen. Der Kostenmietzins errechnet sich aus den Grundkosten und den laufenden Ausgaben.

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