Schliessen

Casafair Logo

Bereits Mitglied? Einloggen und weiterlesen

Ratgebertexte und Hintergrundartikel sind nur für Casafair Mitglieder kostenlos.

Nicht-Mitglieder haben kostenlosen Zugriff auf 5 Texte. Sie können noch 5 Artikel kostenlos lesen.

Mietzins

 

  Mi., 01.01.2014

Mit dem Mietvertrag verpflichtet sich der Vermieter, ein Objekt zur Benutzung zu überlassen. Der Mieter verpflichtet sich, dafür einen Mietzins zu bezahlen.

In der Festsetzung des Mietzinses ist ein Eigentümer grundsätzlich frei. Der Hausverein Schweiz empfiehlt Vermietern, nicht die maximale Marktmiete anzustreben, sondern einen Kostenmietzins zu berechnen.

Der Kostenmietzins errechnet sich aus den Grundkosten und den laufenden Ausgaben.

Werbung

Sunconnect Bodinvest Immobilien