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Mietvertrag

 

  Mi., 01.01.2014

Ein schriftlicher Vertrag ist nicht vorgeschrieben, aber üblich. Es empfiehlt sich, dafür auf bestehende Vertragsformulare zurückzugreifen.

Der Hausverein Schweiz bietet verschiedene Mietverträge an die alle wichtigen Punkte abdecken und gleichzeitig eine hohe Transparenz schaffen.

Der Hausverein bietet folgende Mietverträge an:

– Mietvertrag für Wohnungen mit Anleitung zum Ausfüllen
– Mietvertrag EFH
– Mietvertrag für einzelne Räume
– Mietvertrag für Garagen und Abstellplätze
– Mietvertrag für Geschäftsräume (ist in Erarbeitung)

> Hausverein-Mietverträge gratis herunterladen (nur für Mitglieder)
> Hausverein-Mietverträge bestellen

Die wichtigsten Punkte eines Vertrages samt den allgemeinen Bedingungen sind jeweils auf der ersten Seite festgehalten. Oft gibt es ein zusätzliches Blatt für Ergänzungen. Vermieter und Mieter erhalten je ein Exemplar des Mietvertrages sowie der allfälligen Zusatzvereinbarungen. Spätere Abmachungen werden auf Zusatzblättern schriftlich festgehalten und dem Vertrag angehängt.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem
> Ratgeber «Richtig vermieten»

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