Grabenkampf am Grundstückrand – Casafair

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Gra­ben­kampf am Grundstückrand

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Do, 13.06.2019

Um die Hecke an der Grund­stück­grenze lässt sich vor­treff­lich strei­ten. Wächst das eins­tige Bäum­chen zum statt­li­chen Baum, ver­mag dies den Nach­bar zu stö­ren. Ist die Hage­bu­che zu nah an der Grenze gepflanzt, steht Ärger ins Haus. Die Spiel­re­geln am March­stein sind nicht ganz ohne.

Es gibt unter­schied­lichste Arten von Grenz­ab­stän­den, wel­che bei Über­bau­un­gen von Grund­stü­cken zu beach­ten sind. Bestim­mun­gen zu Grenz­ab­stän­den fin­den sich in zahl­rei­chen Erlas­sen der Kan­tone und Gemein­den, wes­halb es schwie­rig ist, den Über­blick zu behal­ten. Bei Unacht­sam­keit kann es daher leicht zu Grenz­ab­stands­ver­let­zun­gen kom­men, wel­che regel­mäs­sig mit gra­vie­ren­den finan­zi­el­len Fol­gen (Rück­bau, Abbruch, Ver­set­zung usw.) ver­bun­den sind.

Der Grenz­ab­stand stellt die kür­zeste im Grund­riss gemes­sene Ent­fer­nung zwi­schen Grund­stücks­grenze und Fas­sade eines Gebäu­des dar. Die­ser ist beid­seits der Grenze zu beach­ten, wobei der ein­zu­hal­tende Abstand unter­schied­lich gross sein kann. Der Grenz­ab­stand dient feu­er­po­li­zei­li­chen und wohn­hy­gie­ni­schen (u.a. Licht, Beson­nung, Lärm­im­mis­sio­nen) Bedürfnissen.

Die Autoren

Thomas Kern

Tho­mas Kern
lic. iur. Rechts­an­walt, rtwp Rechts­an­wälte, St. Gallen

Bild Armin Linder

Armin Lin­der
Rechts­an­walt, rtwp Rechts­an­wälte, St. Gallen

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