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Grabenkampf am Grundstückrand

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  Do, 13.06.2019

Um die Hecke an der Grundstückgrenze lässt sich vortrefflich streiten. Wächst das einstige Bäumchen zum stattlichen Baum, vermag dies den Nachbar zu stören. Ist die Hagebuche zu nah an der Grenze gepflanzt, steht Ärger ins Haus. Die Spielregeln am Marchstein sind nicht ganz ohne.

Es gibt unterschiedlichste Arten von Grenzabständen, welche bei Überbauungen von Grundstücken zu beachten sind. Bestimmungen zu Grenzabständen finden sich in zahlreichen Erlassen der Kantone und Gemeinden, weshalb es schwierig ist, den Überblick zu behalten. Bei Unachtsamkeit kann es daher leicht zu Grenzabstandsverletzungen kommen, welche regelmässig mit gravierenden finanziellen Folgen (Rückbau, Abbruch, Versetzung usw.) verbunden sind.

Der Grenzabstand stellt die kürzeste im Grundriss gemessene Entfernung zwischen Grundstücksgrenze und Fassade eines Gebäudes dar. Dieser ist beidseits der Grenze zu beachten, wobei der einzuhaltende Abstand unterschiedlich gross sein kann. Der Grenzabstand dient feuerpolizeilichen und wohnhygienischen (u.a. Licht, Besonnung, Lärmimmissionen) Bedürfnissen.

Die Autoren

Thomas Kern

Thomas Kern
lic. iur. Rechtsanwalt, rtwp Rechtsanwälte, St. Gallen

Bild Armin Linder

Armin Linder
Rechtsanwalt, rtwp Rechtsanwälte, St. Gallen

Aus «casanostra» 151

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