Grabenkampf am Grundstückrand
Um die Hecke an der Grundstückgrenze lässt sich vortrefflich streiten. Wächst das einstige Bäumchen zum stattlichen Baum, vermag dies den Nachbar zu stören. Ist die Hagebuche zu nah an der Grenze gepflanzt, steht Ärger ins Haus. Die Spielregeln am Marchstein sind nicht ganz ohne.
Es gibt unterschiedlichste Arten von Grenzabständen, welche bei Überbauungen von Grundstücken zu beachten sind. Bestimmungen zu Grenzabständen finden sich in zahlreichen Erlassen der Kantone und Gemeinden, weshalb es schwierig ist, den Überblick zu behalten. Bei Unachtsamkeit kann es daher leicht zu Grenzabstandsverletzungen kommen, welche regelmässig mit gravierenden finanziellen Folgen (Rückbau, Abbruch, Versetzung usw.) verbunden sind.
Der Grenzabstand stellt die kürzeste im Grundriss gemessene Entfernung zwischen Grundstücksgrenze und Fassade eines Gebäudes dar. Dieser ist beidseits der Grenze zu beachten, wobei der einzuhaltende Abstand unterschiedlich gross sein kann. Der Grenzabstand dient feuerpolizeilichen und wohnhygienischen (u.a. Licht, Besonnung, Lärmimmissionen) Bedürfnissen.
Die Autoren
© zvg/mad
Thomas Kern
lic. iur. Rechtsanwalt, rtwp Rechtsanwälte, St. Gallen
© zvg/mad
Armin Linder
Rechtsanwalt, rtwp Rechtsanwälte, St. Gallen
Aus «casanostra» 151 - Juni 2019