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Bambusrhizome beim Nachbarn: Wer haftet?

 

  Do., 21.11.2024

Im vergangenen Juli beseitigten wir durch den Gärtner die grosse Bambusstaude in unserem Garten. Das ganze Wurzelwerk wurde restlos mitsamt den Rhizomen (Wurzeln) entfernt. Monate später bemerken aber die Nachbarn, dass sich anscheinend dennoch einzelne Rhizome auf ihr Grundstück verirrt haben und fordern nun deren Beseitigung. Können wir tatsächlich für diese Rhizome auf dem Nachbarsgrundstück haftbar gemacht werden?

Ein*e Grundeigentümer*in kann sich einerseits gegen immaterielle Einwirkungen (wie beispielsweise Lärm, Geruch, Entzug von Sonnenlicht) oder andererseits auch gegen materielle beziehungsweise physische Einwirkungen (wie beispielsweise das Abstellen von Fahrzeugen, Verlegung von Leitungen, eindringende Baumwurzeln) zur Wehr setzen. Welcher Kategorie sich die Bambusrhizome im Einzelnen zuordnen lassen, kann nicht abschliessend beantwortet werden, da sich soweit ersichtlich noch kein Richter damit befasst hat. Für die Beantwortung der Frage ist dies aber auch gar nicht nötig.

Beide Rechtsbehelfe setzen nämlich voraus, dass die Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn/der Nachbarin ohne Rechtfertigungsgrund beziehungsweise unrechtmassig erfolgt. Bei den die Parzellengrenze unterwachsenden Wurzeln wird eine solche Rechtfertigung praktisch nie vorliegen, weshalb der/die beeinträchtigte Nachbar*in auch über einen Beseitigungsanspruch verfugt. Dieser Anspruch richtet sich gegen den ≪Störer≫, worunter diejenige Person zu verstehen ist, welche das Wurzelwachstum verursacht hat. Zwar wurde vorliegend die ganze Staude sogar noch entfernt, unglücklicherweise ändert dies aus rechtlicher Sicht an der Ursachlichkeit jedoch nichts. Die Wurzeln sind Folge der einstigen Bambusstaude. Vorausgesetzt natürlich, die Rhizome stammen nicht doch aus dem Garten eines Dritten, müssen die übrigen Wurzelgewächse in Nachbars Garten entfernt werden. Gerade bei Pflanzenarten wie dem Bambus empfiehlt es sich daher, bereits bei der Einpflanzung mit einer Rhizomsperre dem Wurzelwachstum einen Riegel zu schieben.

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