Bambusrhizome beim Nachbarn: Wer haftet?
Im vergangenen Juli beseitigten wir durch den Gärtner die grosse Bambusstaude in unserem Garten. Das ganze Wurzelwerk wurde restlos mitsamt den Rhizomen (Wurzeln) entfernt. Monate später bemerken aber die Nachbarn, dass sich anscheinend dennoch einzelne Rhizome auf ihr Grundstück verirrt haben und fordern nun deren Beseitigung. Können wir tatsächlich für diese Rhizome auf dem Nachbarsgrundstück haftbar gemacht werden?
Ein*e Grundeigentümer*in kann sich einerseits gegen immaterielle Einwirkungen (wie beispielsweise Lärm, Geruch, Entzug von Sonnenlicht) oder andererseits auch gegen materielle beziehungsweise physische Einwirkungen (wie beispielsweise das Abstellen von Fahrzeugen, Verlegung von Leitungen, eindringende Baumwurzeln) zur Wehr setzen. Welcher Kategorie sich die Bambusrhizome im Einzelnen zuordnen lassen, kann nicht abschliessend beantwortet werden, da sich soweit ersichtlich noch kein Richter damit befasst hat. Für die Beantwortung der Frage ist dies aber auch gar nicht nötig.
Der Autor
Michael Appenzeller
Rechtsanwalt, Häusermann + Partner
Aus «casanostra» 178