«Wir bereiten einen grösseren Umbau unserer Liegenschaft vor. Brauchen wir dafür einen Werkvertrag?»
Ob für den Umbau eines Badezimmers oder den Neubau eines Einfamilienhauses: BauherrInnen sind sehr gut beraten ihre Bestellung in einem Werkvertrag schriftlich festzuhalten. So können Missverständnisse über die Ausführung durch präzise Beschreibung des Werkes verhindert und die Bestellung auch Monate später noch nachvollzogen werden. Bei Meinungsverschiedenheiten der Vertragsparteien dienen die vertragsrechtlich vereinbarten Bedingungen als Leitplanken für eine Regelung.Deshalb sind Werkverträge unerlässlich.
Bauen ist aber immer auch eine emotionale Angelegenheit. So wird genau diesen vertraglichen Vereinbarungen im Vorfeld zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Bei komplexeren Bauvorhaben ist es den BauherrInnen nicht möglich, die Vertragstexte und deren rechtliche Konsequenzen abzuschätzen – nicht selten ein Fehler.
Doch was gehört alles in einen Werkvertrag?

Othmar Helbling
hbq bauberatung
baumangel.ch
Aus «casanostra» 157



