«Wir befinden uns in der Bauphase unseres Einfamilienhauses mit einem Flachdach. Müssen wir ein Sicherungssystem für die regelmässigen Unterhaltsarbeiten installieren?»
Flachdachkonstruktionen müssen gemäss Vorgabe in der Norm SIA 271 regelmässig gewartet werden. Die Dachwasserabläufe müssen von Moos befreit, sichtbare Anschlüsse auf deren Dichtigkeit überprüft und Pflanzen, welche die Abdichtungen beschädigen können, entfernt werden. Kommt ein Hausbesitzer seinen Unterhaltspflichten nicht nach, kann er bereits innerhalb der Garantiezeit seine Garantieansprüche des ausführenden Unternehmers verlieren.
Gemäss den geltenden Normen und Richtlinien muss ab einer Absturzhöhe von 3 m beim Flachdach ein Dachsicherungssystem eingebaut werden, welche es den Arbeitern ermöglicht, sich zu sichern. Der Gebäudeeigentümer kann bei einem Unfall infolge eines unzureichenden oder fehlerhaften Sicherungssystems strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Die ausführenden Unternehmer dürfen auch nach den Bestimmungen der SUVA keine ungesicherten Arbeiten am Flachdach mehr vornehmen und dafür nur speziell geschultes Personal einsetzen. Bauherren und Eigentümer sind daher gut beraten, sich frühzeitig mit der Dachsicherung zu befassen und eine solche auf ihren Dächern installieren zu lassen.
Die Mindestausstattung für ein Dachsicherungssystem hängt auch von der Nutzung ab. So benötigen Flachdächer mit einer Solaranlage und /oder einer Dachbegrünung ein kürzeres Wartungsintervall. Entsprechend sind die Anforderungen an das Dachsicherungssystem höher. Für die Planung empfiehlt es sich, eine spezialisierte Firma beizuziehen, welche die Dachsicherung nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben ausführt. Die Anlage muss danach geprüft und dokumentiert werden und es gilt, die notwendigen Unterhaltsarbeiten am Dachsicherungssystem einzuplanen.

Othmar Helbling
Berater Hausverein Ostschweiz
hbq bauberatung, Rapperswil-Jona
Aus «casanostra» 141



