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3 Rentner

Was ist ein Vorsorgeauftrag?

   

  Do., 07.04.2016

«Meine siebzigjährige Nachbarin will einen Vorsorgeauftrag abschliessen. Ist das sinnvoll? Und falls ja, ab welchem Alter?»

Ja, der Abschluss eines Vorsorgeauftrags ist sinnvoll. Mit einem Vorsorgeauftrag kann jede und jeder selber bestimmen, welche Person für einen entscheiden soll, wenn man urteilsunfähig wird und selber keine Entscheidungen mehr treffen kann.

Mit zunehmendem Alter ist das Risiko, seine Urteilsfähigkeit zu verlieren, zwar höher als in jungen Jahren, aber auch junge Menschen können infolge eines Unfalls oder einer Krankheit davon betroffen sein. Deshalb macht es auch für junge Menschen Sinn, einen Vorsorgeauftrag abzuschliessen.

Mit dem Abschluss eines Vorsorgeauftrag bestimmt man selber, welche Person einen in der Personen- und Vermögenssorge sowie im Rechtsverkehr vertreten soll, wenn man selber dazu nicht mehr in der Lage sein sollte. Damit kann man sicherstellen, dass sich in diesem Fall eine ausgewählte Vertrauensperson um die finanziellen und übrigen Dinge kümmert, wie beispielsweise die Unterbringung in einem Pflegeheim.

Errichtung des Vorsorgeauftrages

Der Vorsorgeauftrag ist entweder von Anfang bis Ende handschriftlich zu errichten oder von einem Notar öffentlich zu beurkunden. Die beste Vorsorge nützt jedoch nichts, wenn der Vorsorgeauftrag bei Eintritt der Urteilsunfähigkeit nicht auffindbar ist. Das Dokument ist deshalb an einem sicheren Ort aufzubewahren. Am besten informiert man die beauftragte Person und das zuständige Zivilstandesamt über das Bestehen des Vorsorgeauftrags und über dessen Hinterlegungsort.

Vorsorgeauftrag bei Verheirateten und eingetragenen Partnern

Ehegatten und eingetragenen Partnerinnen und Partnern steht zwar von Gesetzes wegen ein Vertretungsrecht zu. Dieses Vertretungsrecht umfasst aber nur das Nötigste und alles andere muss der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ( KESB ) zur Genehmigung vorgelegt werden. Im Vergleich dazu verfügt eine vorsorgebeauftragte Person über eine viel grössere Handlungsfreiheit und die KESB schaltet sich nur in Ausnahmefällen ein. Aus diesem Grund lohnt es sich, den Ehegatten – oder eingetragene Partnerinnen und Partner – mittels Vorsorgeauftrag als vorsorgebeauftragte Person zu bestimmen.

Markus Gysi

Markus Gysi
Berater Hausverein Mittelland

Aus «casanostra» 135

casanostra 135 - April 2016

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