«Wir brauchen einen neuen Schuldbrief. Unsere Bank verlangt einen Register-Schuldbrief. Ist dies sinnvoll?»
Ja, wenn man einen neuen Schuldbrief braucht, macht es Sinn, einen Register-Schuldbrief zu errichten.
Seit dem 1. Januar 2012 ist es möglich, Schuldbriefe nicht nur als Papier-Schuldbriefe, sondern auch als Register-Schuldbriefe zu errichten. Der Register-Schuldbrief ist ein neues, effizientes Instrument zur Sicherstellung von Hypotheken. Er wird nicht mehr in Papierform ausgestellt, sondern der Gläubiger wird direkt im Grundbuch eingetragen. Massgebend ist somit einzig der Eintrag im Grundbuch.
Grundbucheintrag statt Papier
Da der Register-Schuldbrief nicht mehr physisch ausgestellt wird, kann er auch nicht mehr verloren gehen. Entsprechend erübrigt sich eine sorgfältige Aufbewahrung. Auch das Risiko, dass ein nicht mehr auffindbarer Papier-Schuldbrief über ein kostspieliges Gerichtsverfahren kraftlos erklärt werden muss, fällt beim Register-Schuldbrief weg.
Alte Schuldbriefe umwandeln
Die bestehenden Papier-Schuldbriefe sind weiterhin gültig. Wurden diese vor dem 1. Januar 2012 errichtet, können sie mit einem gemeinsamen Gesuch von Eigen tümer und Gläubiger vereinfacht in neue Register-Schuldbriefe umgewandelt werden.

Markus Gysi
Berater Hausverein Mittelland
Aus «casanostra» 134


