Beschreibung
Mit der eidgenössischen Abstimmung vom 28.9.2025 wurde der Eigenmietwert abgeschafft. Das bedeutet, dass künftig der Eigenmietwert nicht mehr als Einkommen versteuert werden muss. Dieses Merkblatt klärt, was es für Eigentümerinnen und Eigentümer nun zu beachten gilt.







