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Mit einer Änderung des Steuergesetzes soll die Grundstückgewinnsteuer für Firmen neu geregelt werden. So sollen in Zukunft Geschäftsverluste mit der Grundstückgewinnsteuer verrechnet werden können.

Diese Gesetzesänderung schafft eine neue Ungerechtigkeit: Privatpersonen müssen allfällige Grundstückgewinne nebst dem Einkommen auf jeden Fall unabhängig versteuern, während Unternehmen neu die Möglichkeit erhalten sollen, negative Geschäftsergebnisse mit den Grundstückgewinnsteuern zu verrechnen. Das ist eine klare Benachteiligung von HauseigentümerInnen und Privatpersonen, welche die Grundstückgewinnsteuer weiterhin ganz normal und ohne Verrechnung mit der Steuerrechnung bezahlen müssen.

Diese Bevorzugung ist ärgerlich, insbesondere im Hinblick auf die kommende Reduktion der Unternehmensbesteuerung bei Bund und Kanton Zürich. So wird die Steuerbelastung Schritt für Schritt von den Firmen an die Privatpersonen übertragen.

Die Grundstückgewinnsteuer kommt ausschliesslich den Gemeinden zugute. Mit der vorliegenden Änderung würden Steuer-Reduktionen für Unternehmen, Banken und Immobilienfirmen gemacht und den Städten und Gemeinden dadurch Einnahmen entzogen werden. Sparmassnahmen zulasten der ganzen Bevölkerung würden die Folge sein. Dieses neue Steuerschlupfloch bei der Grundstückgewinnsteuer ist unfair, schadet den Gemeinden und nützt nur ganz wenigen. Deshalb empfiehlt der Hausverein dazu ein klares NEIN.

Andreas Edelmann & Jonas Erni



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