Der Eigenmietwert darf nur abgeschafft werden, wenn gleichzeitig alle damit verbundenen Steuerabzüge ebenfalls verschwinden. Denn die sonst entstehenden Steuerausfälle müssten letztlich durch die Allgemeinheit bezahlt werden. Casafair empfiehlt daher den Reformvorschlag «17.400 Pa. Iv. WAK-SR Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung» abzulehnen und beim Status Quo zu bleiben.
Casafair spricht sich für die Abschaffung des Eigenmietwerts aus – dann und nur dann, wenn sie vollständig und ohne weitere Steuerabzüge umgesetzt wird. Am 14. Juni wird der Nationalrat voraussichtlich über einen Gesetzesentwurf der Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben WAK abstimmen. Den Anträgen, welche die bestehenden Abzugsmöglichkeiten komplett abschaffen, ist darum Folge zu geben. Abzüge für Schuldzinsen sind mit einer Abschaffung des Eigenmietwerts nicht mehr gerechtfertigt. Bei Artikel 33 Abs. 1 Lit. a ist eine begrenzte Ausnahme für Unterhaltskosten bei Immobilienerträgen sinnvoll, wo auch die Erträge zu versteuern sind (z.B. bei vermieteten Einliegerwohnungen). Wir bitten die Mitglieder des Nationalrats, der Minderheit Bendahan zu folgen.
Die Steuerabzüge für energetische Sanierungen sind durch Förderbeiträge zu ersetzen. Von steuerlichen Abzügen profitieren die hohen Einkommen viel stärker und bei einer Vermietung kann die Mieterschaft nur bei Förderbeiträgen einfordern, dass diese im Fall einer Mietzinserhöhung entlastend wirken. Darum bitten wir Sie, bei Art. 32 der Mehrheit zu folgen.
Wenn mit Abzügen die steuerlich bereits begünstigten Eigentümer*innen einseitig weitere Entlastungen erhalten sollen, wird Casafair den Systemwechsel nicht unterstützen.