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Casafair beteiligt sich an der Vernehmlassung zum Verordnungspaket Umwelt Herbst 2023. Die Vernehmlassung betrifft vier Verordnungen aus dem Umweltbereich: Änderungen der Freisetzungsverordnung, Verordnung über den Schutz von nichtionisierender Strahlung, Lärmschutz-Verordnung sowie CO2-Verordnung. Casafair beschränkt die Stellungnahme auf die Lärmschutzverordnung und die Freisetzungsverordnung, diese betreffen direkt die spezifischen Interessen von Hauseigentümer*innen.

Lärmschutzverordnung

Casafair begrüsst die geplanten Vereinfachungen bei der Bewilligung von Aussenluft-Wärmepumpen und unterstützt diese vollumfänglich. Wir bestätigen das Bedürfnis nach einfachen und schweizweit einheitlichen Vorgaben, nach unkomplizierten und beschleunigten Bewilligungsverfahren. Ein einheitlicher Vollzug bei der Beurteilung von Wärmepumpen führt bei Bauherrschaften, Nachbarn, Planerinnen und Installateuren zu mehr Planungs- und Rechtssicherheit.

Freisetzungsverordnung

Casafair unterstützt die gewählte Stossrichtung mit einem Inverkehrbringungsverbot für invasive Neophyten ebenso wie die Erweiterung der Umgangsverbotsliste. Der Umgang sollte nicht erst dann strikter reguliert werden, wenn Schäden bereits nachgewiesen) sind, sondern idealerweise vorher. Dies macht nicht nur aus Sicht Naturschutz, sondern auch ökonomisch sehr viel Sinn. Die damit einhergehenden Eingriffe ins Eigentum trägt Casafair im Sinne der Verantwortung für die Natur mit.



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