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Steuerabzüge für Berufskosten im Homeoffice

Während Wochen oder Monaten haben viele Menschen im vergangenen Jahr von zu Hause statt von ihrem Büro aus gearbeitet. In diesen Wochen werden überall in der Schweiz die Steuererklärungen versendet. Da stellt sich die Frage: Hat das Homeoffice einen Einfluss auf die Abzüge von Berufskosten? Darf ich das GA abziehen, auch wenn ich gar nicht gependelt bin? Kann ich für die Nutzung meines Wohnzimmers als Arbeitszimmer einen zusätzlichen Abzug geltend machen?

Um es gleich vorwegzunehmen: Die Auswirkungen der Corona-Krise auf den Berufsalltag haben nur einen bedingten Effekt auf die aktuelle Steuererklärung. Die Kosten eines Jahresabonnements für die Fahrten zum Arbeitsort dürfen vollumfänglich geltend gemacht werden, auch wenn das Abo wegen angeordnetem Homeoffice nicht das ganze Jahr genutzt wurde. Zwischen März und Dezember können ausserdem zusätzliche Kosten deklariert werden, wenn aufgrund der unsicheren Situation statt des ÖV das Auto für die Fahrt zur Arbeit genutzt wurde. Der maximale Abzug für Auto-Fahrkosten bleibt jedoch unverändert (CHF 3’000 Bund / CHF 6’700 Kanton und Gemeinde). Allenfalls deklarierte höhere Kosten werden auf diese Maximalbeträge reduziert.

Die Abzugsbedingungen für die Mehrkosten der Auswärtsverpflegung sowie für die übrigen Berufskosten bleiben grundsätzlich unverändert. Ein Beitrag von bis zu CHF 600.- des Arbeitgebers an die Kosten des Homeoffice wird als steuerfreier Unkostenersatz akzeptiert. Und falls nun während des Homeoffice ein Zimmer in der eigenen Wohnung zum Büro wurde und dadurch nicht mehr wie ursprünglich geplant genutzt werden konnte: Diese Mehrkosten dürfen ebenfalls als Abzug geltend gemacht werden. Dabei können die Mietkosten für das «Homeoffice-Büro» im Verhältnis zu den restlichen Zimmern verteilt errechnet werden.

Der Autor

Rolf Fuhrer
Berater Casafair Mittelland, eidg. dipl. Steuerexperte Assento KMU Treuhand AG

Serie Homeoffice

Wenn das Zuhause plötzlich zum Büro wird, bringt das für die betroffenen Angestellten und manchmal auch für die Nachbarschaft und die Vermieter*innen viele Herausforderungen mit sich. In einer kleinen Ratgeber-Serie beleuchtet Casafair verschiedene Aspekte und gibt praktische Tipps.

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Eine Herausforderung fürs Zusammenleben

Hausordnung und Ruhezeiten

Nirgends Platz für einen Schreibtisch

Steuerabzüge für Berufskosten im Homeoffice

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Homeoffice und nirgends Platz für einen Schreibtisch

Wer in engen Verhältnissen lebt oder beim Neubau bewusst auf ein zusätzliches Zimmer verzichtet hat, um Raum und Energie zu sparen, kommt mit der aktuellen Homeoffice-Pflicht zwischendurch an die Grenzen. Anbauen oder ausbauen? In eine grössere Wohnung ziehen? Das lässt sich so kurzfristig kaum realisieren und ist aus ökologischen Gründen wenig sinnvoll. Vorderhand ist vor allem Kreativität gefragt.

Vielleicht ist der Gedanke tröstend, dass wir gar nicht weit reisen müssen, um in Gegenden zu kommen, wo kaum jemand den Luxus eines eigens zum Schlafen reservierten Zimmers kennt und ein Ausziehsofa im Wohnzimmer Standard ist. In der Schweiz ist das anders. Doch das Schlafzimmer birgt auch bei uns oft noch einiges Potenzial. Ruckzuck ist zum Beispiel für die Kinder ein Schreibtisch auf dem Hochbett gebaut. Ein schön geschliffenes Holzbrett aus dem Baumarkt über die Bettgeländer legen, zwei kleine Brettchen links und rechts im richtigen Abstand festschrauben, damit nichts mehr verrutscht. Fertig! Wenn die Kinder die Hausaufgaben auf dem Bett erledigen, wird dadurch vielleicht für die Eltern etwas Platz am grossen Esstisch frei.

Möbelhäuser bieten auch für Erwachsene kleine Tablett-oder Laptoptische an, dank welchen man zum Arbeiten gleich im Bett bleiben kann. Für alle, die Arbeit und Privatleben doch wenigstens möbeltechnisch etwas trennen mögen, kann ein Sekretär helfen. Egal ob antik oder modern, diese Möbel bieten oft erstaunlich viel Stauraum und finden auch in kleinen Ecken Platz. Der eigentliche «Schreibtisch» wird nach der Arbeit wieder hochgeklappt. Somit ist der Durchgang zwischen Bett und Sekretär wieder frei und alle was mit dem Büro zu tun hat, aus dem Blick. Viele Sekretäre lassen sich ausserdem ganz einfach in ein provisorisches Stehpult umwandeln: Sekretär schliessen, Laptop ‒ gegebenenfalls mit ein paar dicken Büchern unterlegt‒ obenauf stellen. Auch Bartische, Regale und andere Möbel, allenfalls gestapelt, eigenen sich als improvisiertes Stehpult. Hilfreich ist, wenn das Möbel am Boden noch etwas Freiraum für die Füsse bietet.

Bei fehlendem fixem Arbeitsplatz ist auch ein eine «Bürobox» nützlich, die es erlaubt alle Utensilien rasch zum Küchentisch zu zügeln und nach dem Arbeiten wieder unter dem Bett zu verstauen. Wenn die Sonne scheint, kann auch mal eine E-Mail vom Balkontisch aus beantwortet oder ein Bericht auf einer Parkbank gelesen werden.

In jedem Fall gilt: Viele Stunden in ergonomisch schlechter Sitzposition an einem improvisierten Arbeitsplatz zu sitzen, ist ungesund. Regelmässige Pausen für Yogaübungen oder einen kleinen Spaziergang sind zwingend.

Die Autorin

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Noemi Helfenstein
Verantwortliche Marketing

Serie Homeoffice

Wenn das Zuhause plötzlich zum Büro wird, bringt das für die betroffenen Angestellten und manchmal auch für die Nachbarschaft und die Vermieter*innen viele Herausforderungen mit sich. In einer kleinen Ratgeber-Serie beleuchtet Casafair verschiedene Aspekte und gibt praktische Tipps.

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Eine Herausforderung fürs Zusammenleben

Hausordnung und Ruhezeiten

Nirgends Platz für einen Schreibtisch

Steuerabzüge für Berufskosten im Homeoffice

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Homeoffice, Hausordnung und Ruhezeiten

Die geltenden behördlichen Ruhezeiten sind nicht auf Homeoffice ausgelegt. Eine Hausordnung kann das Fussballspielen auf dem Rasen hinter dem Haus verbieten und die Nutzung des Kellerabteils als Werkraum untersagen. Wäre eine temporäre Anpassung der Hausordnung, um Nachbarschaftskonflikte aufgrund der Homeoffice-Pflicht zu vermeiden sinnvoll?

Gemäss Art. 10 Abs. 3 der Covid-19-Verordnung besondere Lage (Stand Januar 2021) sind Arbeitgeber angehalten Homeoffice zu ermöglichen. Stockwerkeigentümer*innen und Mieter*innen haben sich an die Ruhezeiten zu halten, welche in der Schweiz grösstenteils von den Gemeinden festgelegt werden. In Zürich zum Beispiel gilt die Nachtruhe von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr und an Werktagen zwischen 12.00 Uhr und 13.00 Uhr. Gearbeitet wird aber in der Regel eher von 07.00 bis 12:00 und von 13:00 bis 17:00 Uhr. Also genau dann, wenn eben nicht Ruhezeit ist. Der Nachbar ist also völlig im Recht, wenn er am Vormittag, während Sie in Ruhe einen Text verfassen sollten, Klavier übt und die Nachbarin darf während Ihrer nachmittäglichen Telefonkonferenz das neue Ikea-Regal montieren, auch wenn dazu gehämmert und gebohrt werden muss.

Die Hausordnung kann in einem Mietshaus oder einer Stockwerkeigentümergemeinschaft zusätzliche Regeln für das gute Zusammenleben festlegen oder kantonale Vorgaben auf die konkreten Gegebenheiten hin anpassen. Wäre es also sinnvoll für die Zeit des behördlich verordneten Homeoffice die die Hausordnung temporär anzupassen, um betroffenen Angestellten möglichst ruhiges Arbeiten zu Hause zu ermöglichen?

Die Hausordnung wird von der Stockwerkeigentümerschaft in der Regel mit einfachem Mehr erlassen. Die Hürde für eine Anpassung ist also verhältnismässig gering. Dennoch ist sie nicht zielführend. Die Ruhezeiten werden über die kommunale Polizeiverordnung behördlich bestimmt. Letztendlich gelten in einem Rechtsfall diese behördlichen Ruhezeiten, unabhängig davon, was die Hausordnung besagt. Die behördlichen Regeln gehen der Hausordnung vor. Es gilt damit weiterhin gegenseitige Rücksichtnahme und Geduld zeigen.

Der Autor

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Luigi Lanzi
Rechtsanwalt MLaw, Legis Rechtsanwälte AG, Zürich

Serie Homeoffice

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Alle sind immer zu Hause: Eine Herausforderung fürs Zusammenleben

Arbeit und Einkauf erledigen wir von zu Hause aus. Statt im Fitnessstudio machen wir Kraft- und Dehnübungen vor dem Fernsehen. Der Sohn und die Tochter sind ebenfalls zu Hause und besuchen Berufsfachschule und Universität im Fernunterricht. Alle sind immer zu Hause. Das hat Vor- aber auch viele Nachteile. Das friedliche Zusammenleben in Familie, wie in der Nachbarschaft fordert unter diesen Umständen sehr viel Toleranz.

Beschränkt auf die eigenen vier Wände, wird Vielen von uns ein Einstellungswechsel abverlangt, mit welchem niemand gerechnet hat. Einerseits kehrt durch die Absage vieler Termine eine willkommene Ruhe ein. Andererseits nimmt die Belastung in den eigenen vier Wänden zu. Viele Menschen verbringen gezwungenermassen plötzlich viel mehr Zeit zusammen in der eigenen Wohnung. Leidtragende sind vor allem jene, welche in kleinen und dazu vielleicht noch schlecht gebauten Einheiten wohnen. Die verschiedenen Aufgaben und Aktivitäten von im selben Haus lebenden Personen können zu grossen Zielkonflikten, zu Stress und Unstimmigkeiten führen. Im Mehrfamilienhaus sind Konflikte vorprogrammiert.

Beispiele dafür sind: Die ballspielenden Kinder und die Bauarbeiten in der Nebenwohnung sind während des virtuellen Sitzungsmarathons unglaublich störend. Dass der Nachbar mehrfach wöchentlich zu Hause Kundschaft empfängt und die Teenies nebenan offensichtich eine kleine Party veranstalten‒ während man selbst, um eine Ansteckung zu vermeiden, kaum aus dem Haus geht ‒ nervt. Der Wohnungswechsel der Nachbarin und all die Besichtigungen sind eine einzige Zumutung. Für die junge Familie im 2. Stock wiederum ist es schwierig den Kindern zu vermitteln, dass sie nun plötzlich nicht nur am frühen Morgen, sondern den ganzen Tag aufs Bobbycar fahren im Korridor verzichten müssen. Alle erleben momentan solche und ähnliche Situationen aus unterschiedlicher Perspektive. Dabei fehlt beim gegenseitigen Umgang zunehmend die Leichtigkeit und so bahnen sich unterschiedlichste Konflikte an.

Die momentanen Einschränkungen machen uns dünnhäutiger. Umso wichtiger ist es, sich des momentanen Dichtestress’ und der unbefriedigten Bedürfnisse aller bewusst zu werden. Die aktuelle Ausnahmesituation verlangt von allen viel Toleranz. Dieses Bewusstsein und somit Verständnis für die herausfordernde Situation, in der wir alle unverschuldet stecken, hilft einander allen Schwierigkeiten zum Trotz respektvoll zu begegnen. Wichtig ist auch, die eigene Wahrnehmung zu schärfen und schwierige Situationen anzusprechen, bevor die Emotionen hochgehen. Wenn dabei auch der Situation des Gegenübers Verständnis entgegengebracht und auf Vorwürfe verzichtet wird, kann diese viele sich anbahnende Konflikte entschärfen und ermöglicht konstruktive Lösungen und Kompromisse zu finden. Wichtig ist das eigene Empfinden mitzuteilen und Probleme aus der eigenen Sichtweise ohne Anklage anzusprechen.

Nicht immer gelingt es einen Konflikt ohne Unterstützung zu verhindern oder zu lösen. Casafair unterstützt Sie bei Bedarf mit Fachpersonen und vermittelt professionelle Mediator*innen.

Der Autor

foto_michel_wyss© Eliane Clerc/7pictures

Michel Wyss
Immobilienbewirtschafter mit eidg. Fachausweis, Wyss Liegenschaften GmbH

Serie Homeoffice

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Homeoffice: Braucht es einen besseren Internetanschluss?

Alle sind im Homeoffice. Damit steigen die Ansprüche an Internetleistung zu Hause. Der Anschluss ans Glasfasernetz ist gefragter denn je. Was gehört heute unbedingt dazu und worauf müssen Vermieterinnen und Vermieter achten?

Im Alltag der Immobilienvermietung ist eine der klassischen Fragen jene nach dem Internetanbieter. Mieter*innen sind immer sensibilisierter in Bezug auf die verschiedenen Telekommunikationsangebote. Eine Wohnung ohne Internetanschluss ist heute nicht mehr denkbar. In Zeiten von Homeoffice ist eine möglichst aktuelle technische Infrastruktur aber auch mehr denn je im Sinne von Vermieterinnen, da dies die Wohnung am Markt attraktiver macht.

Ein DSL-Anschluss, also eine «Digital Subscriber Line», der das gleichzeitige Surfen und Telefonieren erlaubt, ist heute in der Schweiz der Minimalstandard. VDSL oder Very High Speed Digital Subscriber Line ist eine Weiterentwicklung von DSL. Wie der Name schon sagt, ist die Datenübertragung mit einem VDSL-Anschluss deutlich höher. Wenn die Datenübertragung statt über das Kupferkabel der Telefonleitung ganz oder teilweise über eine Glasfasernetz geschieht, steigt die Geschwindigkeit noch einmal rasant. Für den gewöhnlichen Heimgebrauch reicht ein VDSL-Anschluss in der Regel. Das Glasfasernetz wird aber aktuell schweizweit sehr schnell ausgebaut und mit steigenden Datenvolumen und zunehmender Digitalisierung auch stets populärer.

Bevor ein Netzbetreiber wie die Swisscom ein Haus erschliessen darf, braucht es das Einverständnis durch die Eigentümer*innen. Grundsätzlich steht es diesen frei, die Zustimmung zu verweigern. Da die Netzbetreiber sehr interessiert daran sind, Häuser und Wohnungen zu erschliessen, bieten sie den Anschluss meist kostenlos an. Bei älteren Häusern fehlt jedoch oft ein geeigneter Kabelkanal – dadurch können für die Vermieter*innen Kosten entstehen. Es lohnt sich deshalb, mit dem Anbieter im Voraus zu klären, welche Kosten übernommen werden.

Was, wenn eine Mieterin einen Anschluss ans Glasfasernetz oder eine Erschliessung durch einen andern Internetanbieter wünscht, der Eigentümer aber dagegen ist? Gemäss Fernmeldegesetz muss die Zustimmung erteilt werden, wenn die Mieterin bereit ist, anfallende Kosten zu übernehmen. Auch der Bundesrat hält fest, dass allen Anbietern Zugang zur Liegenschaft zu gewähren ist. Mehrjährige Exklusivverträge sind nicht mehr gestattet.

Casafair empfiehlt Vermieterinnen und Vermietern, sich dieser Entwicklung auch aus eigenem Interesse nicht zu verschliessen und Hand zu bieten, wenn ein Anschluss gewünscht wird. Ein leistungsfähiger Internetanschluss wird wohl auch über die Zeit der Corona bedingten Homeoffice-Pflicht hinaus ein Argument auf dem Immobilienmarkt bleiben.

Die Autorin

tanja-moser-1-bild-ruben-sprich© Ruben Sprich

Tanja Moser
Dipl. Immobilientreuhänderin
Casafair Immobilien-Dienstleistungen
casafair.ch/immobilien

Serie Homeoffice

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© champja_iStock

Homeoffice: Was hilft gegen Lärm?

Auch im Homeoffice sollten wir konzentriert und produktiv arbeiten – so die Erwartung. Doch da sind die Kinder, die um den Arbeitstisch herum ihre Eisenbahn aufbauen, im Korridor wird Staub gesaugt und nebenan übt das Nachbarskind Saxophon: Es ist zum Verzweifeln. Was tun?

Nun, das Staubsaugen und das Kinderspiel können am Frühstückstisch besprochen und geregelt werden. Was aber mit dem nerventötenden Gequietsche aus der Nebenwohnung? Wenn das Gespräch mit der Nachbarsfamilie nichts gebracht hat, hilft nur noch, die Schallisolation der Wohnungstrennwand zu verbessern.

Wir unterscheiden zwischen der Raumakustik und dem Körperschall. Eine angenehmere Raumakustik wird erreicht durch das Dämmen des Lärms im Raum selbst, zB. durch Teppiche und dicke Vorhänge. Um den Körperschall zu dämmen, also den Lärm der durch eine Wand/Decke gelangt, braucht es in erster Linie Masse. Gewicht ist hier der beste Lärmabsorber.

Eine zusätzliche Schicht vor ihrer Wand mit einer Ständerkonstruktion und einer Beplankung aus schweren Gips- oder Lehmbauplatten mit einer Konstruktionstiefe von 8-10 cm ist jedoch mit grossem Aufwand und hohen Kosten verbunden. Sie müssen mit rund Fr. 250.-/m2 rechnen, je nach Grösse und Zugänglichkeit der Wand oder Decke.

Als erste und einfachste Massnahme bleibt, bei den bekanntlich grössten Schwachstellen der Lärmimmissionen an Trennwänden, Hand anzulegen: bei den Anschlüssen zwischen Wand und Boden, Wand und Decke und zwischen Wand und Fensterfront. Hier bilden sich immer kleine Risse. Stopfen Sie auch in die feinsten Spalten und Fugen, mit einem Schraubenzieher oder Messer, so fest wie möglich Isoliermaterial. Damit es etwas hübscher aussieht, kann die Fuge am Ende mit Silikon verschlossen werden. Das kostet nicht viel und die Wirkung ist überraschend gross. Notfalls gilt: Die Kopfhörer statt nur für die Videokonferenzen zwischendurch auch als Lärmschutz benutzen.

Der Autor

Hannes Heuberger© zvg/mad

Hannes J. Heuberger
Berater Casafair Mittelland
BauBeratungen hjh, Wahlendorf

Serie Homeoffice

Wenn das Zuhause plötzlich zum Büro wird, bringt das für die betroffenen Angestellten und manchmal auch für die Nachbarschaft und die Vermieter*innen viele Herausforderungen mit sich. In einer kleinen Ratgeber-Serie beleuchtet Casafair verschiedene Aspekte und gibt praktische Tipps.

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Nirgends Platz für einen Schreibtisch

Steuerabzüge für Berufskosten im Homeoffice

© AnnaStills_iStock

Homeoffice: Konzentrierter arbeiten dank Feng Shui

Wer neu zu Hause arbeitet, braucht eine gute Planung. Hilfreich ist es, eine klare Grenze zwischen Privatem und Geschäftlichem zu ziehen. Dies ist räumlich nicht immer möglich. Aber bereits auf einem kleinen Schreibtisch kann viel bewirkt werden.

Aus Sicht des Feng Shui ist eine gute Ordnung einer der wichtigsten Punkte. Während der Arbeit kann dies nicht immer eingehalten werden. Nehmen Sie sich jedoch Pausen, in denen Sie all das wegräumen, was Sie gerade nicht benötigen. Und räumen Sie am Abend den Schreibtisch so frei, dass die Situation am nächsten Morgen nicht belastend ist. Ein voller Schreibtisch wirkt drückend, ein leeres Pult verhilft zu Leichtigkeit und Weitsicht. Sorgen Sie zudem dafür, dass auf Ihrem Pult nichts Privates herumliegt, damit gedanklich wenig Durchmischung auftritt.

Falls möglich, stellen Sie Ihr Pult so, dass Sie sowohl die Türe wie auch das Fenster im Blick haben. Ist dies nicht möglich, so ist es ideal, wenn Sie eine Wand im Rücken haben. Ein Stuhl mit hoher Lehne kann die gleiche Wirkung haben. Sollten Sie Ihre guten Richtungen kennen, setzen Sie sich so, dass Sie in diese Richtung blicken. Vermeiden Sie den Blick ins Zentrum der Wohnung, da die Gedanken dann auf die Familie und nicht die Arbeit fokussiert ist.

Die Autorin

Karin Weissenberger
Leiterin des Beratungsteams von Casafair Schweiz

Serie Homeoffice

Wenn das Zuhause plötzlich zum Büro wird, bringt das für die betroffenen Angestellten und manchmal auch für die Nachbarschaft und die Vermieter*innen viele Herausforderungen mit sich. In einer kleinen Ratgeber-Serie beleuchtet Casafair verschiedene Aspekte und gibt praktische Tipps.

Konzentrieter arbeiten dank Feng Shui

Was hilft gegen Lärm?

Braucht es einen besseren Internetanschluss?

Eine Herausforderung fürs Zusammenleben

Hausordnung und Ruhezeiten

Nirgends Platz für einen Schreibtisch

Steuerabzüge für Berufskosten im Homeoffice

  • Living Room At Home: AnnaStills_iStock
  • Computer On The Table At Office: AnnaStills_iStock

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