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Casafair Zentralschweiz begrüsst es, dass mit den Änderungen im Energiegesetz auch Nicht-Wohnbauten dazu verpflichtet werden, beim Heizungsersatz auf erneuerbare Energieträger umzusteigen. Es war nicht nachvollziehbar, weshalb die Anforderungen betreffend Heizungsersatz bisher nur für die Wohnbauten galten.

Für Wohnbauten ändert sich nicht viel. Bereits heute gilt, dass bei einem Heizungsersatz maximal 90 Prozent des massgeblichen Wärmebedarfs mit fossiler Energie abgedeckt werden dürfen. Obwohl die Pflicht zum Einsatz von erneuerbarer Energie – oder zur Verbrauchsreduktion – also eigentlich nur 10 Prozent betrifft, ersetzt heute die ganz grosse Mehrheit der Eigentümerschaften ihre Ölheizungen vollständig mit Wärmepumpen, Holz- oder Pelletheizungen – und damit mit 100% erneuerbarer Energie.

Casafair Zentralschweiz ist der Meinung, es ist richtig, dass in Zukunft vollständig erneuerbar geheizt werden muss. Die im Gesetz definierten Ausnahmen von dieser Regel sorgen dafür, dass von den Eigentümerschaften damit nicht etwas Unzumutbares verlangt wird.

Casafair Zentralschweiz begrüsst, dass es eine explizite Regelung für selbst genutztes Wohneigentum gibt . Der §13 Abs. 2bis sorgt dafür, dass bei einem finanziellen Härtefall, beispielsweise wenn betagte Personen die baulichen Massnahmen aus finanziellen Gründen nicht mehr stemmen könnten, ein Aufschub bis nach der nächsten Handänderung gewährt werden kann.

Nicht einverstanden ist Casafair Zentralschweiz, dass bei den übergeordneten Zielen das Ziel für 2030 gestrichen und ersetzt wird durch ein Ziel 2050. Das sieht sehr danach aus, als wollte man Zeit gewinnen anstatt vorwärts zu machen. Wir beantragen, dass man ein Zwischenziel für 2030 oder für 2035 beibehält und um das neue Ziel, dass bis 2050 100 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs aus erneuerbaren Quellen stammen soll, ergänzt.

Auch bei den rein elektrischen, zentralen Wassererwärmern hat man den Nicht-Wohnbauten seltsamerweise bisher keine Vorgaben gemacht. Mit dem neuen Gesetz dürfen zwar auch die Nicht-Wohnbauten keine ineffizienten zentralen Elektroboiler mehr einsetzen. Unverständlich ist jedoch die lange Übergangsfrist von 15 Jahren. Es ist sogar wirtschaftlich interessant, von einem ineffizienten Elektroboiler auf ein effizienteres System umzusteigen. Deshalb soll diese Frist auf 7 Jahre verkürzt werden.

Grundsätzlich möchten wir anmerken, dass der vorliegende Entwurf stark auf Forderungen in Form von Pflichten und Verboten setzt. In Ergänzung dazu sollten Ansätze zur Förderung und Lenkung ausgearbeitet werden, um eine schnelle Zielerreichung zu sichern. Die auf Bundesebene abgebauten Anreize sollen durch zusätzliche kantonale Fördermassnahmen kompensiert werden. Zu prüfen wären auch kantonal finanzierte Entschädigungen für eine  frühzeitige Umstellung bzw. einen vorzeitigen Heizungsersatz wie Abwrackprämien oder Desinvestitionsbeiträge.



  • 09 20 Fossilfrei Heizen Martina Turnes: Martina Turnes

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