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Mit der Bekanntgabe der Vormieten auf dem Mietvertrag wird die Mietzinsspirale gebremst – mit geringem Mehraufwand. Transparenz über die Mietzinsgestaltung ist wichtig für faire Mietverhältnisse. Casafair empfiehlt dem Nationalrat, die Motion 23.4237 von Vizepräsident Beat Flach anzunehmen.

In der Motion wird verlangt, dass auf dem Mietvertrag der frühere Mietzins ausgewiesen werden muss. Damit werden potenziell missbräuchliche Mietzinserhöhungen sichtbar. Der Mehraufwand für die Vermieterseite bei der Bekanntgabe auf dem Mietvertrag ist überschaubar, wie die Erfahrung in verschiedenen Kantonen zeigt, in denen die Vorschrift bereits eingeführt wurde.

Transparenz beruhigt den Wohnungsmarkt

Transparenz ist wichtig für die faire Preisgestaltung im Wohnungsmarkt. Bereits die Möglichkeit, dass ein missbräuchlicher Mietzins angefochten wird, hat eine preisdämpfende Wirkung. So kann die drehende Mietzinsspirale mit vertretbarem administrativem Aufwand wirksam gebremst werden. Casafair empfiehlt daher dem Nationalrat die Annahme der Motion.

Kostendeckende Miete

Willkürliche und überzogene Mietzinserhöhungen sind vermeidbar. Casafair unterstützt die Eigentümerschaft bei der Berechnung der kostendeckenden Miete, bei der sich der Mietzins nach den tatsächlichen Liegenschaftskosten und der angemessenen Verzinsung des in der Immobilie investierten Eigenkapitals richtet.



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