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Wie kann ich energetische Sanierungen von den Steuern abziehen?

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  Di, 10.10.2023

«Ausser von Fördermitteln können Eigentümer*innen, die ihre private Liegenschaft energetisch sanieren, auch von Steuerabzügen profitieren.»

Gemäss der Liegenschaftskostenverordnung des Bundes können beispielsweise die Dämmung der Gebäudehülle, der Ersatz von Fenstern oder die Installation einer Photovoltaikanlage oder Wärmepumpe von den Steuern abgezogen werden. Abziehbar sind jedoch nur Investitionen, die selbst getragen werden und nicht durch öffentliche Subventionen gedeckt sind.

Weiter sind auch Kosten, die beim Rückbau eines nicht  sanierten Gebäudes anfallen, von den Bundessteuern absetzbar, und zwar dann, wenn auf den Rückbau ein energetisch besserer Neubau folgt, vorausgesetzt, der Neubau erfüllt denselben Nutzungszweck wie  das Gebäude, das rückgebaut wurde. Als abziehbar gelten: Demontage-, Abbruch-, Abtransport- und Entsorgungskosten.

Auch bei den Kantonssteuern gibt es die Möglichkeit, Investitionen in Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen zu berücksichtigen. Die kantonalen Regelungen basieren auf der Verordnung des Bundes, gehen  aber nicht in jedem Kanton gleich weit, da der Bund die Umsetzung der Verordnung nicht vorschreibt. Einzelne Kantone lassen beispielsweise keine Abzüge für Energiesparmassnahmen zu, wenn diese innerhalb  einer bestimmten Zeitspanne von zum Beispiel zwei oder fünf Jahren nach Fertigstellung eines Neubaus getätigt werden. Detailliertere Informationen können beim jeweiligen kantonalen Steueramt bezogen werden.

Online-Sanierungsratgeber

Energetische Sanierungen haben Vorteile für Vermieter- und Mieterschaft. Der Online-Ratgeber renovabene.ch begleitet Vermieter*innen vor, während und nach energetischen Sanierungen und fördert den Austausch mit der Mieterschaft.

Die Autorin

Julia Gremminger
Redaktorin

Aus «casanostra» 172

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