Schliessen

Casafair Logo

Werkverträge sind unerlässlich

  Do, 03.09.2020

«Wir bereiten einen grösseren Umbau unserer Liegenschaft vor. Brauchen wir dafür einen Werkvertrag?»

Ob für den Umbau eines Badezimmers oder den Neubau eines Einfamilienhauses: BauherrInnen sind sehr gut beraten ihre Bestellung in einem Werkvertrag schriftlich festzuhalten. So können Missverständnisse über die Ausführung durch präzise Beschreibung des Werkes verhindert und die Bestellung auch Monate später noch nachvollzogen werden. Bei Meinungsverschiedenheiten der Vertragsparteien dienen die vertragsrechtlich vereinbarten Bedingungen als Leitplanken für eine Regelung.

Der Autor

Othmar Helbling

Othmar Helbling
Berater Casafair Ostschweiz
hbq bauberatung, Rapperswil-Jona

Aus «casanostra» 157

casanostra 157 - September 2020

Werbung