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Wer haftet für das Trampolin?

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  Mi, 21.09.2022

Als Eigentümerin eines kleinen Mehrfamilienhauses wurde ich von einer Mietpartei angefragt, ob sie ein Trampolin auf der Wiese aufstellen dürften. Unter welchen Bedingungen kann ich dem Zustimmen und wer haftet, wenn etwas passiert?

Wenn die Mieterschaft in ihrem eigenen Gartenbereich ein Trampolin, eine Schaukel oder ähnliches aufstellt, so stellt dies an und für sich kein Problem dar. Wenn die Spielgeräte jedoch im gemeinsamen Bereich, der allen Mietparteien zugänglich ist, aufgestellt werden, so muss einiges beachtet werden.

Sie können das Aufstellen des Spielgerätes mit Vorbehalt schriftlich erlauben. Insbesondere sollte in der Vereinbarung vermerkt werden, dass das Spielgerät nur genutzt werden darf, wenn die Nutzung überwacht wird.

Aus «casanostra» 167

Die Autorin

Karin Weissenberger

Karin Weissenberger
Co-Präsidentin Casafair Zürich
Fachberaterin Casafair Schweiz
Immobilienfachfrau

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