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Wenn die Rebe wuchert

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  Do, 18.06.2020

«An unserer Hausfassade wächst eine Rebe, die nun langsam beginnt, auch auf das Nachbarhaus hinüberzuwachsen. Unklar ist nun, wer zuständig ist, die Rebe – falls unerwünscht – zu entfernen oder in Schach zu halten.»

Um die kantonalen Vorschriften und Regelungen auf Ihren Fall anzuwenden, müssen einerseits der Standort und andererseits die Eigentumsrechte an den beiden Liegenschaften bekannt sein.

So wie Sie den Sachverhalt schildern, gehe ich davon aus, dass die beiden Häuser aneinandergebaut sind, aber verschiedenen Eigentümern gehören. Da stellt sich die Frage, wird die Bewirtschaftung der Aussenflächen gemeinsam vorgenommen, oder getrennt? Bei einer gemeinsamen Bewirtschaftung kann der Eigentümer des Hauses ohne Reben verlangen, dass sein Haus «rebenfrei» bleibt. Dann muss der Gärtner alljährlich die Rebe zurückschneiden.

Der Autor

Theo Strub
Berater Casafair Schweiz, dipl. Architekt ETH

Aus «casanostra» 156

casanostra 156 - Juni 2020

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