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Wenn der Nachbar querschlägt …

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  Do, 13.06.2019

Auch Stockwerkeigentumsgemeinschaften funktionieren dann gut, wenn sich alle an die gemeinsamen Regeln halten. Das Bundesgericht hat unlängst einen Eigentümer zurückgepfiffen, der sich über die aufgestellten Hausregeln hinwegsetzte.

Das Bundesgericht hat Anfang April 2019 in einem speziellen Fall ein Verbot zur Vermietung der Eigentumswohnung über Airbnb ausgesprochen. Bei diesem Einzelfall wurde die Zulässigkeit geprüft. Dieses Urteil zeigt, dass das Wohlergehen der Stockwerkeigentümergemeinschaft höher gewichtet wird als die Möglichkeit des Einzelnen, sich über die gemeinsam erstellten Regeln hinwegzusetzen.

Der Autor

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Michel Wyss
Immobilienbewirtschafter mit eidg. Fachausweis, Wyss Liegenschaften GmbH

Aus «casanostra» 151

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