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Was dürfen wir den Mietern weiterverrechnen?

           

  Fr., 17.06.2016

«Können wir die Grundkosten, welche wir der Gemeinde für Anschlussgebühren, Kehricht und Meteorwasser bezahlen müssen, über die Nebenkosten abrechnen?»

Mieterinnen und Mieter müssen nur Nebenkosten bezahlen, die rechtlich zulässig sind und im Zusammenhang mit dem Gebrauch der Mietsache stehen. Dazu gehören auch viele Gebühren, die dem Eigentümer der Liegenschaft in Rechnung gestellt werden, etwa die Grundgebühren für den TV / Internet-Anschluss von UPC. Hier dürfen pro Wohneinheit rund 30 Franken pro Monat weiterverrechnet werden. Auch die Kehricht-Grundgebühren sind als Nebenkosten zulässig. Vergisst der Vermieter, diese auf den Mieter zu überwälzen, kann das ins Geld gehen.

Das Kleingedruckte gilt

Kurzum : Bei jeder Rechnung, die nicht den Unterhalt oder Reparaturen betrifft, ist zu prüfen, ob sie mit dem Gebrauch der Mietsache im Zusammenhang steht und damit zulasten der Mieter geht. Wichtig : Diese müssen nur für Nebenkosten bezahlen, die im Mietvertrag unter den Nebenkosten erwähnt sind. Bei den gängigen Vertragsvorlagen sind viele Nebenkosten-Punkte aufgeführt. Es lohnt sich jedoch zu kontrollieren, ob alle erfasst sind. Ist in der Miete auch die Nutzung eines Schwimmbeckens oder Gemeinschaftsraumes eingeschlossen, sind diese Nebenkosten extra zu erwähnen.

Folgende Gebühren gehören nicht in die Nebenkostenabrechnung : Die Regenwassergebühr, Perimeterbeiträge, Anschlussgebühren oder die Schwellentelle, eine Steuer für Wasserbaumassnahmen, die in einzelnen Kantonen erhoben wird. All diese Abgaben sind rechtlich mit dem Eigentum verknüpft und nicht mit dem Gebrauch der Sache. Und Achtung ! Es gibt des Öfteren lokale und kantonale Unterschiede. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an den Hausverein.

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Michel Wyss
Dossierspezialist «Stockwerkeigentum» des Hausvereins Schweiz, Wyss Liegenschaften, Wabern
www.wyssliegenschaften.ch

Aus «casanostra» 136

casanostra 136 - Juni 2016

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