Unser Nachbar (Wohnblock) baut um und braucht einen Teil unseres Landes, um die Zufahrtsstrasse zu vergrössern. Er bietet uns für das Nutzrecht einen Quadratmeterpreis an.
Wir haben dazu nun folgende Fragen:
Falls er eine private Zufahrtsstrasse vergrössern will, braucht er eine Bewilligung dafür?
Er bietet und Nutz- und Benutzerrecht für die Strasse an. Das müssten wir ja dann im Grundbuchamt eintragen lassen. Was braucht es dafür?
Er bietet uns an: Die Mauer neu zu erstellen, die Treppe zum Haus zu erstellen, einen Parkplatz zu erstellen, dies kostenlos, weil er von uns Land zur Nutzung erhält. Ist es ratsam, dies in einem Vertrag zu regeln? Gibt es dafür Vorlagen?
Die von Ihnen geschilderte Situation trifft man häufig an. Grundsätzlich gilt: Alles schriftlich regeln. Nun gibt es aber natürlich gewisse Vorschriften und die sind: Ja für die Vergrösserung der Zufahrtsstrasse braucht er eine Baubewilligung der Gemeinde. Diese einzuholen ist Sache des Nachbarn.
Dass Sie auf dieser Zufahrtsstrasse ein Nutzungsrecht haben, macht Sinn. Dies wird im Grundbuch eingetragen und ist eine Dienstbarkeit zu Ihren Gunsten, zu seinen Lasten. Jedoch auch umgekehrt, weil ja ein Teil des Landes Ihnen gehört und somit auch ein Teil der Strasse künftig Ihnen gehört. Wichtig zu regeln ist, dass Sie beim Unterhalt der Strasse nicht belastet werden, also dass der künftige Unterhalt zu Lasten des Nachbarn geht. Ein solcher Dienstbarkeitsvertrag erstellt der Notar der Gemeinde, dort muss er auch unterzeichnet werden. Wer zahlt die Gebühren des Notars?
Die weitere Regelung der zwischen Ihnen und dem Nachbarn (Mauer, Treppe etc.) soll auch gleich der Notar schriftlich erstellen. Sie können dies dann als Anmerkung im Grundbuch eintragen lassen oder einfach nur vor dem Notar unterzeichnen. Ich verstehe dies dahingehend als Gegengeschäft, so quasi Sie überlassen ihm das Land, er baut Ihnen gewisse Teile. Falls Sie das nicht wollen, müssten Sie über die Summe sprechen, die der Nachbar Ihnen entschädigen soll (etwa der Gegenwert der Mauer/Treppe/Parkplatz, was doch mehrere zehntausend Franken ausmachen kann).
Zuerst Einigung mit dem Nachbarn
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass Sie sich einmal im Grundsatz mit dem Nachbar einigen sollen, dann suchen Sie aber gemeinsam das Gespräch beim zuständigen Notar. Dieser soll dann alle nötigen Verträge und Dokumente erstellen und im Grundbuch eintragen. Das ist die sauberste und verbindlichste Lösung.
Mir ist die Frage aufgetaucht, warum der Nachbar überhaupt eine grössere Zufahrt will. In der Regel braucht es das nur, wenn eine bestehende Baute vergrössert oder etwas neu gebaut wird. Sind Sie darüber informiert und auch über die allfälligen Konsequenzen? Es nützt nicht viel, wenn der Nachbar Ihnen grosszügig eine Mauer baut, Ihnen im Gegenzug aber evtl. die Aussicht verbaut. Dies muss gar nicht sein, es ist lediglich ein Gedankengang, der mir dazu eingefallen ist.


